Ein Tempo-30-Schild, was für Fahrräder gilt

Verkehrsschild-Verwirrung in Viersen: Tempolimit nur für Radfahrer?

Stand: 08.08.2024, 10:51 Uhr

In Viersen wundern sich viele über ein Zone-30-Schild. Das gilt nur für Radfahrer. Wer schafft mit dem Rad 30 km/h?

Von Raphael Boch

An der Hohlstraße sorgt eine Schilderkombination für Verwirrung bei den Viersenern. Am Ende der Einbahnstraße ist die Einfahrt für Kraftfahrzeuge verboten. Das signalisiert das entsprechende rote, runde Schild mit weißem Balken in der Mitte.

"Das Schild ist irrsinnig"

Darunter ist ein Verkehrsschild zu sehen, das Radfahrer jedoch die Einfahrt in die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung gestattet. Zusätzlich wird ganz oben mit einem viereckigen Verkehrszeichen eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Also dürfen Radfahrer dort maximal 30 km/h fahren. Wer soll das schaffen? Zumal die Straße bergauf geht.

"Das schaffe ich auch nicht mit einem E-Bike. Das Schild ist irrsinnig" Luiza Witthake, 73 Jahre alt

"An vielen Stellen sind Verkehrsschilder in Deutschland überflüssig. Aber an dieser Stelle die 30 km/h vorzugeben, ist paradox", sagt Anwohner Hans-Georg Schink. Nach eigenem Bekunden erreichen die beide auf der Hohlstraße aufgrund der Steigung maximal zehn bis 15 Kilometer in der Stunde.

Schild hat trotz allem seine Berechtigung

Ralf Heimers vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Krefeld/Kreis Viersen macht den Test. Der routinierte Radfahrer kommt trotz enormer Anstrengung aber nur auf knapp 28 km/h. Doch das Schild habe trotzdem seine Berechtigung, sagt sein Kollege Hartmut Genz. "Das weiß ich aber nur, weil ich mich gut mit der Straßenverkehrsordnung auskenne. Beispielsweise dürfen Speed Pedelecs hier nicht durch. Die schaffen nämlich bis zu 45 Kilometer in der Stunde."

Ein Tempo-30-Schild, was für Fahrräder gilt

Die etwas verwirrende Schilderkombination an der Hohlstraße in Viersen.

Zuständig für das an der Stelle ungewöhnlich anmutenden Schild ist Marcel Welter. Er leitet die Abteilung Ordnung und Verkehr in der Viersener Stadtverwaltung. Noch wichtiger als die mit dem 30er-Schild einhergehende Geschwindigkeitsbegrenzung seien die weiteren Regelungen die das Verkehrszeichen treffe, sagt er.

Etwas überkorrekt, aber auf keinen Fall falsch

"Beispielsweise regelt das Schild innerhalb der Tempo-30-Zone auch die Vorfahrtsregel rechts vor links. Oder eben auch ganz spezifisch für Radfahrende die Benutzungspflicht der Fahrbahn." Klar sei aber auch, dass nicht jeder Radfahrer die Straßenverkehrsordnung so detailliert kenne, dass er das alle wisse, ergänzt der 32-Jährige.

"In erster Linie verbindet man damit die Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber wir müssen als Verwaltung auch die weitergehende Aspekte berücksichtigen und das haben wir in diesem Fall getan." Das Schild also etwas überkorrekt, aber auf gar keinen Fall falsch.

Unsere Quellen:

  • Stadt Viersen
  • ADFC Krefeld/Kreis Viersen
  • WDR-Reporter vor Ort

Über dieses Thema berichtet der WDR auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf und im Radio auf WDR 2.

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