Cold-Case-Fall in Köln: Urteil gefallen

Stand: 10.05.2023, 14:03 Uhr

In einem Cold-Case-Fall aus Köln ist heute Mittag ein Urteil gefallen. Die Straftat, um die es dabei geht, liegt 36 Jahre zurück.

Von Markus Schmitz

Der Angeklagte ist nach einer Tat, die 36 Jahre zurück liegt, vor dem Kölner Landgericht freigesprochen worden. Der jetzt 56-Jährige hatte im Prozess zugegeben, dass damalige Opfer in einer Wohnung in Köln-Ehrenfeld mit einem Pokal niedergeschlagen zu haben. Das Mordmerkmal der Habgier konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, deshalb ist der Angriff auf den Mann verjährt. Der Mann kommt nun nach monatelanger Untersuchungshaft auf freien Fuß.

Der Ermittlungserfolg kam auch durch eine besondere Ermittlungsgruppe zu Stande, die sich auf "alte" Fälle spezialisiert hat.

In einer Kneipe kennengelernt

Ein Pokal - das mutmaßliche Tatwerkzeug | Bildquelle: Markus Schmitz

Er soll sein Opfer  damals in einer Kneipe kennengelernt haben, sagt die Staatsanwaltschaft. Später sind die Männer laut Anklageschrift in die Wohnung des 30 Jahre älteren an der Subbelrather Straße gegangen. Es ist im Mai 1987. Der Abend entwickelt sich so, dass der damals 20-Jährige mit einem Pokal, den er aus dem Regal des Wohungsbesitzers nimmt, auf ihn einschlägt.  

Versuchter Mord aus Habgier?

Diese Szenen hat der jetzt Angeklagte vor Gericht gestanden. Demzufolge hat die Polizei den mutmaßlichen Täter ermittelt. Im vergangenen Jahr standen die Beamten vor seiner Tür und konnten ihn Jahrzehnte nach der Tat festnehmen. Ein modernes DNA-Abgleich-System machte es möglich. Der Angeklagte sagte aber auch, dass er den Mann nicht ausgeraubt habe. Die Staatsanwaltschaft hingegen war der Ansicht, dass der Täter das Opfer angriff, um an Geld zu kommen. Deshalb lautet der Vorwurf auf versuchten Mord aus Habgier.

Haft oder verjährt ?

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den damals 20-Jährigen gefordert. Weil er damals Heranwachsender war, verhandelte das Jugendschwurgericht diesen Fall. Nun verließ der Angeklagte das Landgericht als freier Mann.