Urteil: Schwangere Ex-Geliebte getötet – 12 Jahre Haft für den Täter
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Urteil: Schwangere Ex-Geliebte getötet – 12 Jahre Haft für den Täter
Stand: 17.06.2024, 19:35 Uhr
Mit voller „Wucht“ hatte er zugestochen, sagt der Richter. Der Prozess um eine Gewalttat in Leverkusen ist jetzt vor dem Kölner Landgericht zu Ende gegangen. Es war Totschlag und kein Mord, so das Gericht.
Von Markus Schmitz
Der Angeklagte blickt während der Urteilsbegründung ununterbrochen zur Richterbank. Es wirkt, als wolle er Sichtkontakt mit den vielen Zuschauern vermeiden. Ihm gegenüber sitzen die Mutter und die Schwester der Getöteten. Sie zeigen Fotos der Frau auf ihren T-Shirts.
Der vorsitzende Richter in dem Verfahren rekonstruiert das Geschehen, das am 27. Oktober 2023 im Wendehammer einer Seitenstraße in Leverkusen-Rheindorf mit dem Tod der Frau und des Fötus' endet.
„Aus Liebesschwüren entstehen gegenseitige Anfeindungen“
Zunächst waren die getötete Frau und der Täter ein verliebtes Paar.
Der vorbestrafte Hilfsarbeiter lernt die spätere Geliebte über ein Dating-Portal kennen. Die Frau hat bereits Kinder im Alter von 12 und 16 Jahren. Das neue Paar trifft sich in Hotels. Doch die anfängliche Liebe schwindet schnell. „Aus Liebesschwüren entstehen gegenseitige Anfeindungen“, sagt der Richter.
Es geht um Eifersucht, Beschimpfungen, Drohungen. Als die Frau ihm verkündet, dass sie von ihm schwanger sei, stellt er schnell klar: Eine gemeinsame Zukunft werde es nicht geben. Immer wieder gibt es massive Beschimpfungen, von beiden Seiten – bis zu dem Abend der Tat.
Informationsweitergabe an Familie verhindern
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Frau umgebracht hatte, weil sie seiner Mutter von der Schwangerschaft berichten wollte. Doch im Prozess hat sich herausgestellt, dass die Mutter und auch seine Schwester von dem Kind wussten.
Der Prozess wurde am Langericht Köln verhandelt.
Das Gericht aber gibt vielmehr als Motiv an, dass die später Geschädigte am Tatabend mit der Mutter des Täters sprechen wollte. Demnach wollte sie ihr zum Beispiel von der angeblichen Alkoholsucht des Sohnes berichten. Der Täter sah da eine „rote Linie“, so das Gericht. „Sein persönlicher Lebensbereich sollte geschützt sein.“ Er wollte nicht zulassen, dass die Frau ihr Ziel, „sein Leben zur Hölle“ zu machen, umsetzen kann.
Schuldspruch: Totschlag statt Mord
Mit einem Küchenmesser stach er der Frau immer wieder in den Oberkörper. Zerstörte dabei sogar eine Rippe. „Mit voller Wucht hat der zugestochen“, so der Richter. Zehn Minuten später waren die Frau und der Fötus tot. Der Mann flüchtete zunächst, rief dann aber die Polizei an und ließ sich widerstandslos festnehmen. Das Gericht sieht bei der Tat kein Mordmerkmal. Deshalb lautet der Schuldspruch auf Totschlag.