Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Rechtsanwalt wegen übler Nachrede

Stand: 05.07.2024, 18:18 Uhr

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Rechtsanwalt wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Er soll zwei Richterinnen beleidigt haben.

Von Martin Höke

Der 53-jährige Anwalt fühlte sich ungerecht behandelt. Er hatte zwei Richterinnen beschuldigt, sie hätten ihn aus offensichtlich feministischen Motiven "wegen eines Bagatelldelikts" zwei Mal zu Unrecht zu besonders hohen Geldstrafen verurteilt. Deshalb wurden ihm zunächst falsche Verdächtigung und Verleumdung vorgeworfen.

Schießübungen auf der Rheinkniebrücke in Düsseldorf

Die Vorgeschichte: Der Rechtsanwalt hatte im Mai 2019 auf der Rheinkniebrücke in Düsseldorf Schießübungen mit einer Schreckschusspistole veranstaltet. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte ihn deshalb wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das war im November 2019.

Der Verurteilte war damit jedoch nicht einverstanden. Er zog vor das Landgericht Düsseldorf. Das entschied ein halbes Jahr später in zweiter Instanz, dass der Rechtsanwalt nicht 9.000 Euro, sondern nur 7.000 Euro Strafe zu zahlen habe, und zwar "wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe".

Rechtsanwalt fühlt sich zu Unrecht verurteilt

Im aktuellen Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf sprach der Verteidiger des angeklagten Rechtsanwalts von "einer unangemessen hohen Strafe für einen nicht vorbestraften Mann". Er könne seinen Mandanten verstehen.

Aus Sicht des 53-Jährigen hätten sich die Richterinnen gegen ihn verschworen und ihn in einer Strafsache "aus sachfremden und offensichtlich feministischen Motiven zu Unrecht verurteilt", und zwar "weil er Mann und Rechtsanwalt ist".

Rechtsanwalt sollte zunächst 18.000 Euro Strafe zahlen

Die Richterinnen hätten sich "bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt", heißt es in drei früheren Schreiben von Juli 2021, April und Dezember 2022. Daraufhin hatte das Amtsgericht Düsseldorf Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erlassen und eine Geldstrafe von insgesamt 18.000 Euro verhängt.

Damit wäre der Anwalt vorbestraft gewesen. Das wollte er nicht zulassen und legte Einspruch gegen das Urteil ein. Das Urteil von Freitag fiel milder aus: 1.600 Euro wegen übler Nachrede. Ob der Rechtsstreit mit diesem Urteil erledigt ist, bleibt abzuwarten.

Die Staatsanwältin ist der Überzeugung, der Rechtsanwalt habe die Richterinnen verleumdet und falsch beschuldigt. Sie hatte mit Rücksicht auf das Einkommen des Anwalts eine Geldstrafe von insgesamt 7.200 Euro gefordert. Der Verteidiger hatte vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen und Freispruch gefordert.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Amtsgericht Düsseldorf