Als Grund nennt Gerichts-Sprecherin Nicole Marci einen Befangenheitsantrag, den der angeklagte Anwalt am Freitagmorgen eingereicht habe. Wie es heißt, meint der Jurist, die zuständige Richterin sei befangen, weil sie im Vorfeld zu viele Informationen über den Prozeß herausgegeben habe.
Der 52-jährige Jurist hatte die Richterinnen beschuldigt, sie hätten ihn aus offensichtlich feministischen Motiven zwei Mal zu Unrecht verurteilt. Für diese Behauptung hatte das Amtsgericht per Strafbefehl gegen ihn eine Geldstrafe von 18.000 Euro wegen Verleumdung verhängt. Weil der Anwalt die Strafe nicht zahlen will und Einspruch eingelegt hat, muss der Fall öffentlich verhandelt werden.
Auslöser: Schießübungen auf der Rheinbrücke
Anlass waren zwei Urteile gegen den Anwalt. Er hatte im Mai 2019 auf der Rheinkniebrücke Schießübungen mit einer Schreckschusspistole veranstaltet und war in erster Instanz am 18. November 2019 von der Amtsrichterin wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ein halbes Jahr später wurde die Geldstrafe in der Berufung vom Landgericht auf 7.000 Euro abgesenkt – jetzt nur noch wegen "unerlaubten Führens einer Schusswaffe."
Angeklagter sieht Verschwörung
Aus Sicht des 52-Jährigen, hätten sich die Richterinnen gegen ihn verschworen und in einer Strafsache "aus sachfremden und offensichtlich feministischen Motiven zu Unrecht verurteilt" und das, "weil er Mann und Rechtsanwalt" sei. Die Richterinnen hätten "sich bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt", heißt es in den drei Schreiben des Anwalts vom 29. Juli 2021, 19. April und 2. Dezember 2022.
Hoher Strafbefehl
Das Amtsgericht Düsseldorf erließ daraufhin einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung und verhängte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Euro, also 18.000 Euro. Umgerechnet ist das eine sechsmonatige Freiheitsstrafe. Weil sie höher als 90 Tagessätze ist, wäre der Jurist vorbestraft und die Verurteilung taucht im Führungszeugnis auf.
Rechtliches Hick-Hack um unerlaubte Schießübung geht weiter
Der Auslöser dieses rechtlichen Hick-Hacks ist übrigens auch nach über vier Jahren nicht beendet. Der Anwalt hatte das Urteil des Landgerichts in der Revision angefochten und einen Teilerfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob die Entscheidung auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht.
Das verurteilte den Anwalt im Mai dieses Jahr erneut. Diesmal aber nur wegen "fahrlässigen unerlaubten Waffenbesitzes". Die Strafe: 50 Tagessätze zu je 50 Euro, also 2.500 Euro. Auch damit war der Anwalt nicht einverstanden. Anfang Juni hat er auch gegen dieses Urteil Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.