Haftstrafe für tödliche Schüsse auf Barbetreiber in Düsseldorf

Stand: 25.11.2024, 15:22 Uhr

Fast sieben Monate nach den tödlichen Schüssen auf einen Gastwirt ist der Schütze heute vom Düsseldorfer Landgericht verurteilt worden.

Von Martin Höke

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Düsseldorfer Barbetreiber hat das dortige Landgericht heute den Schützen wegen versuchten Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Die Richter verhängten eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Eigentlich war der Mann wegen Totschlags angeklagt.

Der dreifache Vater hatte schon bei der Polizei und zum Prozessauftakt gestanden, geschossen zu haben. Das sei aber in Notwehr gewesen, betonte Verteidiger Wolf Bonn. "Das war ein tragischer Vorfall, aber keine Vorsatztat." Nach Schilderung des Mandanten hatte das Opfer zuerst eine Waffe gezogen. Zuvor habe es im Lokal Streit um ein illegales Würfel-Glücksspiel gegeben, dass das Opfer hinter seinem Rücken ohne ihn weiterbetrieben habe.

Erst in Notwehr geschossen

Die Strafkammer glaubte dem angeklagten Kosovaren, dass er in der Nacht zum 29. April vor der Gigi´s Bar in Düsseldorf zunächst in Notwehr zwei Schüsse abgegeben hatte. "Wir konnten anhand von Zeugenaussagen nicht ausschließen, dass der Wirt zuerst eine Waffe gezogen hat", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Außerdem war am Tatort neben dem Opfer eine Waffe gefunden worden.

Die Pistole habe er vor 20 Jahren in Köln gekauft, hatte der Angeklagte im Prozess erklärt. Im Kosovo sei es üblich, dass Männer Waffen tragen. Er habe seine auch ständig mit sich geführt. Der dreifache Vater war bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort geblieben und hatte sich widerstandslos festnehmen lassen. Handyaufnahmen eines Augenzeugen zeigten, wie der Angeklagte im roten Jogginganzug in der Tatnacht mit der Waffe in der Hand vor dem am Boden liegenden Opfer steht.

Keine Erinnerung an weitere Schüsse

Daran, dass er nach den ersten beiden Schüssen noch zwei Mal auf das am Boden liegende Opfer geschossen habe, will sich der 52-Jährige nicht erinnern können. "Die Schüsse waren nicht mehr durch die Notwehrlage gedeckt", so der Richter. Da aber laut Richter Drees im Prozess nicht geklärt werden konnte, welcher der vier Schüsse letztlich tödlich ins Herz traf, "konnten wir nicht ausschließen, dass der 38-jährige Barbesitzer bei den letzten beiden Schüssen schon tot war."

Im Zweifel für den Angeklagten

Daher wurde der dreifache Familienvater – nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" – nur wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger Wolf Bonn hatte wegen Notwehr einen Freispruch und bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags höchstens fünf Jahre Haft gefordert. Er werde das Urteil möglicherweise anfechten, machte er im Anschluss deutlich.

Unsere Quellen:

  • Reporter im Gericht
  • Anklage
  • Verteidiger Wolf Bonn

Haftstrafe für tödliche Schüsse auf Barbetreiber in Düsseldorf WDR Studios NRW 25.11.2024 00:23 Min. Verfügbar bis 25.11.2026 WDR Online