Eine Abmahnung hätte gereicht, so das Gericht. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die Firma zog die Kündigung zurück, der 33-Jährige arbeitet schon am Montag wieder bei seiner Firma in Neuss. Dafür akzeptiert er eine Abmahnung wegen des Vorfalls auf dem Partyschiff.
Sprung in den Rhein
Dem Mann, der seit Anfang 2021 als Trainee in der Firma beschäftigt ist, war im vergangenen September fristlos gekündigt worden, weil er bei einer Betriebsfeier am Kölner Rheinufer von einem Party-Schiff in den Fluss gesprungen sein soll. Sein Arbeitgeber warf ihm vor, vorher Kokain auf der Bord-Toilette konsumiert zu haben. Eine Putzfrau hatte das ausgesagt.
Stimmung auf Betriebsfeier kippte
Die Firma meint, der Mitarbeiter habe mit seinem Verhalten nicht nur den Betriebsfrieden massiv gestört. Er habe auch sich selbst und andere erheblich gefährdet. Die Strömung im Rhein sei an der Anlegestelle sehr stark und es gebe dort regen Schiffsverkehr. Die Stimmung auf der Betriebsfeier sei nach dem Zwischenfall jäh gekippt.
Mitarbeiter sieht keinen Kündigungsgrund
Der Angestellte meint, ein Kündigungsgrund liege nicht vor. Außerdem sei die Entlassung wegen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung unwirksam: Dem Gremium sei fälschlich mitgeteilt worden, dass er "unbekleidet" in den Rhein gesprungen sei. Er habe aber eine Unterhose getragen. Er bestreitet auch, vorher auf der Feier gekokst zu haben.
In erster Instanz hatte der Angestellte Anfang März Recht bekommen. Doch der Arbeitgeber ging in Berufung. Der 33-Jährige sei nicht mehr tragbar - auch weil er bereits früher durch ungebührliches Verhalten bei einer Betriebsfeier aufgefallen sei. Doch auch das Landesarbeitsgericht entschied jetzt, dass die fristlose Kündiung nicht rechtens war.