Von nicht weniger als einer "Revolution" spricht der Generalvikar des Bistums Essen Klaus Pfeffer. Seit dem 1. Januar gilt in der katholischen Kirche ein neues Arbeitsrecht. Ihre Mitarbeiter können jetzt „unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform die Liebe Gottes und damit eine den Menschen dienende Kirche repräsentieren“, heißt es.
Bisher war das anders. Wer zum Beispiel unverheiratet in einer Beziehung, in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung oder in zweiter Ehe lebt, musste mit Konsequenzen rechnen - bis hin zur Kündigung.
Austritt noch immer Kündigungsgrund
Ganz ohne Einschränkungen bleibt die Arbeit in der Kirche und der Caritas aber weiterhin nicht. Der Austritt aus der katholischen Kirche ist noch immer ein Kündigungsgrund. Wer ausgetreten ist, wird in der Regel auch gar nicht erst eingestellt.
Grundsätzlich soll die Religion bei der Einstellung aber nur dann eine Rolle spielen, wenn sie für die jeweilige Position wichtig ist, zum Beispiel bei Diensten in den Kirchengemeinden.
Kirchen-Mitarbeiter haben sich geoutet
Den Anstoß für die Änderung des Arbeitsrechts hatten mehr als 100 Angestellte der katholischen Kirche gegeben. Sie hatten sich Anfang 2022 unter dem Motto "OutInChurch" als queer geoutet.
Das Bistum Essen hat sich daraufhin schnell positioniert. In einem Brief hat Bischof Franz-Josef Overbeck schnell Kündigungen etwa wegen einer zweiten Ehe ausgeschlossen. Generalvikar Klaus Pfeffer sagt, dass mit der Änderung des Arbeitsrechts eine "Zeit der Angst" zu Ende geht.
Das neue Arbeitsrecht setzen rund 20 Bistümer in Deutschland mit Jahresstart um, darunter alle NRW-Bistümer in Essen, Münster, Köln, Aachen und Paderborn.
Über dieses Thema hat die WDR Lokalzeit an Rhein und Ruhr am 2. Januar 2023 um 8.30 Uhr berichtet.