Freispruch im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess

Stand: 31.07.2018, 10:54 Uhr

  • Angeklagter im Wehrhahn-Prozess freigesprochen
  • Indizienkette des Staatsanwaltes reicht nicht für Verurteilung
  • Zeugenaussagen nicht ausreichend belastend

18 Jahre nach dem Bombenanschlag auf den Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte Ralf S. am Dienstag (31.07.2018) freigesprochen worden.

Indizienkette nicht ausreichend

Dem Landgericht Düsseldorf reichte die vom Staatsanwalt präsentierte Indizienkette nicht aus, um den 52-Jährigen wegen mehrfach versuchten Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Der Strafkammer habe die für eine Verurteilung nötige Gewissheit gefehlt, erklärte der vorsitzende Richter.

Zeugenaussagen widersprüchlich

Der Anwalt des Angeklagten Ralf S. hatte den Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft. Ralf S. war bereits im Mai aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts kein dringender Tatverdacht mehr bestand. Zeugenaussagen wurden als nicht mehr ausreichend belastend bewertet.

Bei dem Anschlag am 27. Juli 2000 waren zehn überwiegend jüdische Aussiedler verletzt worden. Außerdem wurde ein ungeborenes Baby getötet, weil Splitter in den Bauch der Mutter gelangt waren.

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