Düsseldorf: Sieben Meter hohes Holzkreuz darf nicht im Garten stehen

Stand: 22.06.2022, 16:02 Uhr

Eine gläubige Düsseldorfer Rentnerin muss ein riesiges Holzkreuz in ihrem Garten abbauen. Die Begründung des Gerichts: Das Kreuz lasse den Garten aussehen wie eine Gedenkstätte.

Eine Düsseldorferin muss ein Kreuz samt Betonfundament aus ihrem Garten im Düsseldorfer Norden entfernen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch entschieden. Das Kreuz es stelle eine "rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung" für die Klägerin dar. Das müsse diese nicht dulden. Geklagt hatte die damalige Mitbewohnerin aus dem Zwei-Parteien-Haus, in dem auch die Rentnerin lebt.

Kreuz beeinträchtigt Lebensalltag

Das Kreuz wirke auf einen Betrachter wie ein störender Fremdkörper, begründet das Gericht seine Entscheidung. Es führe dazu, dass der Garten "die Züge einer Gedenkstätte" annehme.

Die Klägerin fühle sich durch das riesige Kreuz "bei jedem Blick in den Garten in ihrem Lebensalltag erheblich beeinträchtigt", hatte ihr Anwalt gesagt. Zudem störe sie das durch eine Leuchtkette nachts beleuchtete Kreuz beim Einschlafen.

Kreuz-Höhe hat religiöse Bedeutung

Die Kreuz-Besitzerin und ihr Anwalt hatten argumentiert, das Bauwerk sei nicht zufällig 7,36 Meter hoch. Die Höhe beziehe sich auf den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sei.

Die beklagte Rentnerin hatte außerdem gesagt, ihre Hausnachbarin habe der Errichtung des Kreuzes vorab zugestimmt. Das hatte die Klägerin aber bestritten. Auch das Landgericht hatte erhebliche Zweifel daran, dass eine Zustimmung vorgelegen haben soll.

Klägerin wohnt nicht mehr neben Kreuz-Liebhaberin

Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte mit dem Urteil am Mittwoch ein Urteil des Amtgerichts aus dem Jahr 2021. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig.

Für die Klägerin kommt es allerdings zu spät: Sie habe ihre Wohnung im Februar verkauft und sei ausgezogen, sagte ihr Anwalt.