Fast eineinhalb Jahre lang hatte eine rätselhafte Brandserie die Bevölkerung in Mönchengladbach und Viersen in Atem gehalten. Vor einem Jahr war der mutmaßliche Brandstifter verhaftet worden. Heute wurde der 26-Jährige aus Mönchengladbach vom dortigen Landgericht verurteilt.
Mit Komplizen über 40 Brände gelegt
Die Richter rechnen dem 26-jährigen Angeklagten konkret 22 Brandstiftungen zu. Gemeinsam mit einem inzwischen verstorbenen Komplizen hatte er zwischen Juli 2022 und Dezember 2023 über 40 Fahrzeuge abgefackelt, darunter auch einen Transporter, der mit sieben Autos beladen war. Der Sachschaden soll bei knapp einer Million Euro liegen.
Hauptschuld im Prozess auf Mittäter abgewälzt
Bei der Polizei hatte der 26-Jährige nach der Festnahme noch umfassend gestanden. Im Prozess dagegen gestand er nur vier Taten. Sein Verteidiger sagte, es handele sich um die Brände, die nach dem Tod seines Freundes und Mittäters bis Dezember 2023 gelegt wurden. Den Rest der Brände soll der tote Mittäter gelegt haben.
Geständnis doch verwertbar
Die Staatsanwältin hatte elf Jahre Haft für den jungen Mann gefordert. Sein Verteidiger Carsten Arts allenfalls eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er hatte vergeblich gefordert, das von seinem Mandanten bei der ersten Vernehmung abgelegte Geständnis im Prozess nicht zu verwerten. Der 26-Jährige, so Arts, habe sich damals in einer Ausnahmesituation befunden und sei von den beiden vernehmenden Beamten nur in irreführender Weise über seine Rechte belehrt worden.
Das sah die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Hagen Diepholder anders. "Die bei der Polizei gemachten Aussagen waren spontan und glaubhaft, die im Prozess gemachten Angaben dagegen wirkten konstruiert.“ Außerdem sei der Angeklagte nach Ansicht einer Gutachterin vernehmungsfähig gewesen und habe keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt.
Laut Verteidiger habe der Angeklagte dagegen aus Solidarität mit dem 24-jährigen Mittäter alle Schuld auf sich genommen. Dieser hatte sich im Oktober 2023 umgebracht.
Geltungssucht als mögliches Motiv
Wie es aus Justizkreisen heißt, soll der Mönchengladbacher in seiner Vernehmung Geltungssucht und die Liebe zu Feuer als Motive genannte haben. Die beiden jungen Männer "wollten wohl Grenzen austesten“. Das heutige Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat bereits angekündigt, Rechstmittel einlegen zu wollen .
Quellen:
* Landgericht Mönchengladbach
* Staatsanwaltschaft
* Verteidiger des Angeklagten