"Die Bank vor meinem Landen gehört einfach dazu. Sie ist der Ort, an dem sich die Menschen nach oder vor dem Einkauf treffen, oder auch einfach mal kurz durchatmen können“, sagt Silvia Legat und blickt zufrieden auf ihre kleine Holzbank, die vor ihrem Teeladen in der Landmannstraße in Köln Neuehrenfeld steht. Ein Jahr lang durfte die Bank nicht an ihrem Platz stehen. Weil ein Mitarbeiter des Ordnungsamt die Sitzgelegenheit entdeckt und Silvia Legat aufgefordert hatte, die Bank abzubauen.
Kein Ort mehr zum Verweilen
Das machte Silvia Legat stutzig und auch ein bisschen empört. 20 Jahre lang hatte die Bank vor dem Laden gestanden und einfach dazu gehört. Ohne Beschwerden. Sie schrieb ihre Trauer um den Verlust der Bank auf ein Blatt Papier, das sie dann ins Schaufenster hängte. "Leb wohl, gemütliche Bank", schreib Silvia Legat.
"Immer wieder haben mich meine Kunden gefragt, was denn mit der Bank passiert sei und warum sie dort nicht mehr stehen darf. Dann habe ich gesagt, dass ich es eigentlich auch nicht so richtig weiß, weil Dinge, die verkauft werden ja auch einfach vor dem Laden stehen dürfen. Genau so wie Werbeaufsteller", so Silvia Legat.
Was darf vor einem Laden stehen?
Die bisherige Sondernutzungssatzung der Stadt Köln hatte erlaubte, dass lediglich "Werbeanlagen und Warenauslagen" während der Öffnungszeiten vor den Geschäften stehen dürfen. Vorausgesetzt, sie sind nicht fest im Boden verankert und der Gehweg ist immer noch breit genug. "Eigentlich gilt das ja auch für meine Bank", dachte sich Silvia Legat. Deshalb entschied sie sich, bei der Stadt noch mal eine Anfrage zu stellen.
Die Bank darf stehen bleiben - und alle anderen auch
Ihre Kunden und ein paar lokale Politikerinnen und Politiker, sorgten dafür, dass Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker von dem Fall in Neuehrenfeld erfuhr.
Irgendwann waren alle derselben Meinung: Wenn Bänke vor Läden niemanden behindern, auf dem Gehweg genug Platz lassen, nicht verankert sind und darüber hinaus auch noch ein Ort sind, an dem das Veedel zusammenkommt, sollten sie auch ohne Sondergenehmigung aufgestellt werden können. Deshalb änderte der Rat der Stadt Köln jetzt die Sondernutzungssatzung. Nun dürfen neben Werbeanlagen und Warenauslagen auch Bänke vor Ladenlokalen stehen - in ganz Köln.
Unsere Quellen:
- Reporterin vor Ort
- Stadt Köln
- Silvia Legat