Toter Säugling in Alsdorf - neues Urteil gegen den Vater
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Toter Säugling in Alsdorf - neues Urteil gegen den Vater
Stand: 07.10.2024, 19:33 Uhr
Im Prozess um den Tod des sechs Monate alten Säuglings Ben ist der Vater am Montag vom Aachener Landgericht zu zwei Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Von Ingo Wagner
Das war ein deutlich milderes Urteil als in einem früheren Verfahren, in dem er vom Landgericht zu sieben Jahren Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit versuchtem Mord durch Unterlassen verurteilt worden war. Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Das Landgericht erkannte heute nur noch auf fahrlässige Tötung und nicht mehr auf versuchten Mord durch Unterlassen.
Verschulden des Vaters
Doch es sah auch in diesem Revisionsprozess eine erhebliche Schuld beim 42 Jahre alten Vater am Tod des kleinen Ben. Der Junge war in der Nacht vom 8. auf den 9. März 2019 mit ihm allein in der Wohnung in Alsdorf. "Nach Auffassung der Kammer ist es dort zu einem Unfall gekommen, durch den der Sohn des Angeklagten eine Schädelfraktur erlitten hat", sagt Katharina Effert, Sprecherin des Landgerichts Aachen.
Dieser Schädelbruch führte zu einem Versagen des Atemzentrums des Säuglings und dadurch zu seinem Tod. "Dieses Unfallgeschehen hätte der Angeklagte nach Auffassung der Kammer verhindern können und müssen", erläutert Katharina Effert den Standpunkt des Gerichts.
Schwieriger Indizienprozess
Das Gericht hatte in dem Verfahren viele Indizien und auch unterschiedliche Meinungen von Sachverständigen gegeneinander abzuwägen. Vor Gericht wurden Bilder und Videos des kleinen Ben gezeigt. Der Gesundheitszustand des Jungen war in Chats auch immer wieder Thema zwischen dem Vater und der Mutter, die zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus lag. Letztlich blieb auch in diesem Verfahren unklar, was genau in jener Nacht geschah und wie es wirklich zu der schweren Schädelverletzung des sechs Monate alten Säuglings kam.
Der Vater hatte vor Gericht immer wieder seine Unschuld beteuert. Ins Gefängnis muss er jetzt nicht mehr. Denn da sich der 42-Jährige bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft befunden hat, gilt die Strafe als verbüßt.
Unsere Quellen:
- Landgericht Aachen
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 07.10.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Aachen und im Radio auf WDR 2.