AfD-Kandidaten in Aachen endgültig gescheitert

Stand: 30.01.2025, 17:01 Uhr

Die Direktkandidaten der AfD in Stadt und Städteregion dürfen endgültig nicht bei der Bundestagswahl am 23. Februar antreten.

Das hat der Landeswahlausschuss in Düsseldorf entschieden. Die Mitglieder des Düsseldorfer Gremiums bestätigten damit die Rechtsauffassung der beiden Aachener Wahlausschüsse.

Diese hatten bereits am Freitag entschieden, die beiden Direktkandidaten der AfD nicht zur zur Bundestagswahl zuzulassen. Der Grund: In einer AfD-Versammlung Anfang Dezember wurden die AfD- Kandidaten für Stadt und Städteregion gleichzeitig von denselben Leuten gewählt. Dies ist unzulässig.

Mitglieder hätten getrennt abstimmen müssen

Nach dem Bundeswahlgesetz dürfen die Kandidaten nämlich nur von den Mitgliedern bestimmt werden, die in dem jeweiligen Wahlkreis auch wahlberechtigt sind. Zwar können unterschiedliche Kandidaten rein rechtlich in derselben Versammlung gewählt werden.

Die Wahlberechtigten müssen aber strikt getrennt werden, heißt es im Gesetz. Der Landeswahlausschuss bestätigte heute diese Rechtsauffassung. Somit kann die AfD am 23. Februar sowohl in der Stadt, als auch im Altkreis Aachen nur mit der Zweitstimme gewählt werden.

Krauthausen und Matzerath stehen nicht auf dem Wahlzettel

In Aachen wollte die AfD mit Manuel Krauthausen ins Rennen gehen. Eigentlich wollte er Polizist werden. Er musste aber vor zehn Jahren die Polizeischule wegen mehrerer fremdenfeindlicher und gewaltverherrlichender Posts verlassen, die er in einer Whats-App Gruppe verschickt hatte.

Im Altkreis Aachen sollte Markus Matzerath für die AfD ran. Der Bundespolizist hatte im vergangenen Frühjahr in der Städteregion die AfD-Fraktion platzen lassen, weil er aus der Fraktion austrat.

AfD-Kandidaten in Aachen endgültig gescheitert WDR Studios NRW 30.01.2025 00:21 Min. Verfügbar bis 30.01.2027 WDR Online

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