Die Partei hatte bereits am Freitag angekündigt, Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihrer beiden Direktkandidaten für die Bundestagswahl in den Wahlkreisen Aachen I (Stadtgebiet) und Aachen II (Altkreis) einzulegen. Das sei auch fristgerecht erfolgt, heißt es von Stadt Aachen und Städteregion. Am Donnerstag wird der Landeswahlausschuss abschließend über die Beschwerde entscheiden.
Die kommunalen Kreiswahlausschüsse in Aachen hatten am Freitag festgestellt, dass die Aufstellung der Kandidaten wegen eines formalen Fehlers der Partei nicht gültig ist. Damit können die Direktkandidaten der Partei - laut aktuellem Stand - nicht mit der Erststimme bei der Wahl am 23. Februar gewählt werden. Ein Kreuz bei der Zweitstimme ist aber weiter möglich.
Bei AfD-Abstimmung wurde nicht getrennt gewählt
Der Grund für die Abweisung: Die AfD-Kandidaten für die Stadt Aachen, Manuel Krauthausen, und Markus Matzerath für die Städteregion Aachen waren nach Feststellung der Kreiswahlausschüsse in derselben Versammlung von denselben Personen gewählt worden. Das ist aber nicht zulässig.
Nach dem Bundeswahlgesetz dürfen Kandidaten nur von Personen bestimmt werden, die in dem jeweiligen Kreis auch wahlberechtigt sind. Bei einer Versammlung des AfD-Kreisverbandes wurden Krauthausen und Matzerath von denselben Personen gewählt. Wahlberechtigte aus Aachen gaben ihre Stimme für den Kandidaten der Städteregion ab und umgekehrt.
Unsere Quellen:
- Stadt und Städteregion Aachen