Neues Namensrecht: Mehr Freiheiten bei der Wahl des Nachnamens

Stand: 23.08.2023, 13:23 Uhr

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Namensrechts. Es soll eine ganze Reihe von neuen Regeln geben. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von "mehr Freiheit und Flexibilität".

Welche neuen Regeln gelten bei Doppelnamen?

Zum einen soll es eine neue Möglichkeit beim Ehenamen geben: Wer heiratet, kann einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen, der sich aus den beiden bisherigen Familiennamen der Partner zusammensetzt. Dieser Ehename wird auch zum Geburtsnamen späterer Kinder. Wenn Eltern keinen Ehenamen führen, sollen sie dennoch ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen geben können. "Dadurch soll ermöglicht werden, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen zu dokumentieren", heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums.

Die Neuregelung soll nicht nur neue Ehen betreffen: Auch Paare, die bereits verheiratet sind und einen Ehenamen tragen, sollen ihre Namen entsprechend nochmal ändern können.

Was ist neu für Scheidungskinder?

Ein weiterer Aspekt im Gesetzentwurf betrifft minderjährige Kinder, deren Eltern sich haben scheiden lassen. Legt der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Ehenamen ab, so soll auch das Kind den Namen ändern können: Es soll also den geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, in dessen Haushalt es lebt. Ab dem sechsten Lebensjahr müssen die Kinder einwilligen. Grundsätzlich muss auch der andere Elternteil einverstanden sein, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

Dürfen nur minderjährige Kinder den Nachnamen neu wählen?

Auch volljährige Kinder sollen einmalig ihren Nachnamen ändern können: Wenn sie zum Beispiel wie der Vater mit Nachnamen heißen, aber lieber den Nachnamen der Mutter haben möchten, dann ist das möglich. Sie können auch einen Doppelnamen wählen.

Wann treten die Änderungen für Nachnamen in Kraft?

Die Änderung des Namensrechts soll erst im Mai 2025 in Kraft treten, damit die Ämter genug Zeit für die Anpassung der IT-Technik haben.

Kommentare zum Thema

  • Bärbel 25.08.2023, 12:53 Uhr

    Mir fehlt die Absichtserklärung, Pflegekinder - auch wenn diese schon volljährig sind - bei der Wahl des Nachnamens mit einzuschließen. Mein Ziehsohn und wir wünschen uns, dass wir die Zugehörigkeit mit Änderung des Nachnamens "besiegeln". Kann uns jemand weiter helfen?

  • Anonym 24.08.2023, 11:55 Uhr

    Ein schöner Ansatz, den ich begrüße. Jedoch hört der Reformationsansatz, in meinen Augen, auf halber Strecke auf. Es fehlt m.E. noch immer an der Möglichkeit der Änderung des Familiennamens aus wichtigem, persönlichen Grund. Über 5 J. trugen mein Mann und ich seinen Namen, der uns massive Probleme bereitete. Eine Änderung des Familiennamens war nur mit offizieller Scheidung möglich. Natürlich sollte nicht die breite Masse der Bevölkerung aus Jux & Dollerei den Namen ändern lassen können. Warum kann man nicht mit Eidesstattlicher Versicherung und gg. eine erhöhte Gebühr (z.B. prozentual am mtl./jährl. Einkommen gerechnet) seinen Familiennamen ändern lassen, z.B. in den Familiennamen des jeweils anderen Ehepartners. Der Bürger wäre zufriedener und die Kommunen hätten eine weitere Einnahmequelle. Da ich nicht von einem überdimensionalen Zulauf an Änderungsanträgen ausgehe, müsste vermutl. nicht mal groß das Personal aufgestockt werden. Da ist weiterer Reformbedarf!

  • Amelie Hartung 24.08.2023, 11:29 Uhr

    Wenn meine Mutter einen neuen Mann Heiratet, darf das Kind (Ich) den Namen des Mannes Annehmen und den alten ( vom leiblichen Vater) ablegen?

    • WDR.de 24.08.2023, 22:45 Uhr

      Wenn Ihre Mutter als betreuender Elternteil den Ehenamen ablegt, sollen auch Sie als Kind den Namen einmalig ändern können.