Eine wichtige Nachricht für Menschen mit Angehörigen oder Freunden in Pflegeheimen, im Krankenhaus oder auch im Gefängnis: Seit dem 23. Dezember gelten für Besucher Lockerungen in NRW. So ist ein Coronatest von offizieller Stelle nicht mehr nötig. In der Regel reicht ein negativer Selbsttest zuhause. Das regelt die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes, die am Freitag in Kraft getreten ist und bis Ende Januar gilt.
Nur in Zweifelsfällen oder bei offensichtlichen Krankheitssymptomen können Einrichtungen weiterhin einen Kontrolltest unter Aufsicht verlangen. An der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ändert sich hingegen nichts.
Selbsttest am Tag des Besuchs
Zuvor galt, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden durften. Nun reicht eine mündliche Versicherung, dass selbst ein Test durchgeführt wurde. Der muss am Tag des Besuchs erfolgt sein, nicht früher. Beim Betreten der Einrichtung dürfen Besucher gefragt werden, ob sie aktuell negativ getestet sind. Das soll aber möglich unbürokratisch ablaufen: "Eine mündliche Versicherung ist ausreichend", heißt es in der Verordnung.
Man gehe davon aus, dass kein Mensch ein Interesse daran habe, seine Angehörigen zu gefährden, indem er ihnen nach einem positiven Testergebnis einen Besuch abstatte, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums dem WDR. Zudem könnten Teststellen weiterhin genutzt werden. Für Besucher von Krankenhäusern und Heimen sind die Bürgertests dort weiterhin kostenlos.
Auch wenn es faktisch darauf hinausläuft, besteht das Ministerium darauf, dass die neue Regelung "keine Lockerung der bisherigen Vorgaben" darstelle. Stattdessen wird auf das reduzierte Testangebot über die Feiertage und den Jahreswechsel verwiesen und dass trotzdem Besuche in Krankenhäusern und Heimen möglich sein sollen. Deshalb die "weitere Testmöglichkeit" für zuhause via Selbsttest.
Wer einen positiven Selbsttest hat, muss weiterhin einen Kontrolltest machen, schreibt das NRW-Gesundheitsministerium - entweder mittels (kostenlosem) PCR-Test oder als Selbstzahlertest in einer Bürgerteststelle.
Von den neuen Regeln dürfen Heime und Krankenhäuser auch mit Verweis auf ihr Hausrecht nicht abweichen, betont das Ministerium. Einzige Ausnahme: Wenn es direkt auf dem Gelände der Einrichtung eine Teststation gibt, die zum Zeitpunkt des Besuchs geöffnet hat. Dann können Besucher zu einem Corona-Test dort verpflichtet werden.
Ausnahmen wegen hoher Coronazahlen
Zudem gibt es eine Ausnahme von der neuen Regelung in mehreren Bielefelder Kliniken und im ostwestfälischen Kreis Minden-Lübbecke. Dort haben die Behörden den Krankenhäusern genehmigt, Besucher weiterhin nur mit amtlich anerkanntem Schnelltest ins Haus zu lassen - wegen der überdurchschnittlich hohen Corona-Inzidenz dort.
Maskenpflicht weiterhin in Bussen und Bahnen
An der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen hält die NRW-Landesregierung auch mit der neuen Verordnung fest. Anders als in anderen Bundesländern müssen Reisende in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr weiterhin eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen. In Bayern und Sachsen-Anhalt ist die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs bereits entfallen. In Schleswig-Holstein läuft sie zum Jahresende aus. Für Fernzüge und Fernbusse ist ´ bundesweit bis Anfang April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben.