Polizisten am 28.08.2018 in Köln

Landtag verabschiedet NRW-Polizeigesetz

Stand: 12.12.2018, 17:17 Uhr

  • Landtag verabschiedet neues Polizeigesetz
  • CDU, FDP und SPD stimmen Entwurf zu
  • Grüne votieren mit Nein, AfD enthält sich

Von Thomas Drescher und Martin Teigeler

Nach monatelanger Debatte und mehrfachen Änderungen hat der NRW-Landtag in Düsseldorf am Mittwoch (12.12.2018) das umstrittene neue Polizeigesetz verabschiedet. Neben den Koalitionsfraktionen CDU und FDP stimmte auch die SPD für die Novelle. Damit werden die Befugnisse der Polizei erheblich erweitert.

Grüne drohen erneut mit Klage

Die Grünen stimmten mit Nein und drohten erneut mit einer Verfassungsklage wegen des Eingriffs in Grundrechte. Die AfD-Fraktion enthielt sich, weil ihr die Neuregelungen nicht weit genug gehen.

Erlaubt sind künftig unter bestimmten Umständen elektronische Fußfesseln, Videobeobachtung von Plätzen, das Auslesen von Messengerdiensten wie WhatsApp und ein längerer Polizeigewahrsam etwa für Gefährder.

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Die SPD stimmte zu, nachdem sie Entschärfungen des ursprünglichen Entwurfs durchgesetzt hatte. "Im Ergebnis ist das neue Polizeigesetz das sozialdemokratischste aller 16 Bundesländer", hatte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty am Dienstag gesagt.

CDU und FDP hatten den ursprünglichen Gesetzentwurf nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern mehrfach überarbeitet.

Überwachung und Gewahrsam

Erlaubt sind künftig unter Richtervorbehalt der Zugriff auf verschlüsselte WhatsApp- oder andere Messengerdienste, die Videoüberwachung von Plätzen, Schleierfahndung, längeres Unterbindungsgewahrsam und elektronische Fußfesseln.

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