Mann guckt sich ein Nacktbild auf dem Smartphone an

NRW-Kampagne warnt Jugendliche vor dem Versenden von Nacktfotos

Stand: 25.10.2022, 11:00 Uhr

Jugendliche, die sich Nacktfotos schicken, können sich strafbar machen. Eine Kampagne der Landesanstalt für Medien NRW warnt vor den Folgen des sogenannten Sextings.

Von Benjamin Sartory

Der Begriff Sexting setzt sich zusammen aus dem englischen Wort Texting und Sex. Gemeint ist also das Versenden von erotischen Nachrichten, Fotos und Videos. Laut Landesmedienanstalt gehört Sexting mittlerweile für viele Jugendliche zur Entdeckung der eigenen Sexualität dazu.

40 Prozent der Tatverdächtigen sind minderjährig

Das Problem ist nicht nur, dass sich Nacktbilder im Netz rasend schnell verbreiten können. Mit dem Versenden können sich Minderjährige auch strafbar machen, insbesondere wenn die Fotos auch unter 18-Jährige zeigen. Vielen ist das offenbar nicht klar. Laut LKA hat sich die Zahl der Straftaten bei „Verbreitung, Besitz, Erwerb und Herstellung kinderpornographischer Schriften“ im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Auch bei der Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten stiegen die Fallzahlen, in dem Bereich geht es um Jugendliche zwischen 14 und 18.

Sexting-Infos der Landesmedienanstalt

Bunte Kampagne der Landesanstalt für Medien NRW

Die Behörde führt das auch auf einen gestiegenen Ermittlungsdruck zurück. Auffällig ist allerdings, dass rund 40 Prozent der Tatverdächtigen minderjährig sind.

Tipps für sichereres Sexting

Eine neue Kampagne der Landesanstalt für Medien will Heranwachsende deshalb aufklären. Auf mehr als 1.500 Großwerbeflächen in NRW sind die farbenfrohen Motive der Kampagne zu sehen. Mehr als 300 Jugendeinrichtungen erhalten außerdem Poster-Sets. Auch weiterführende Schulen können Material bestellen. Darüber hinaus laufen Videospots in Schnellrestaurants. Die Landesanstalt warnt:

"Es gibt einiges zu beachten, damit aus einem süßen Flirt kein bitterer Ernst wird." Landesanstalt für Medien NRW

Kern der Kampagne ist eine neue Internetseite. Große Frucht-Emojis stehen hier für die Infobereiche "Mein Ding", "Dein Ding", "Unser Ding" und "Was´n Ding." Hier wird erklärt, was erlaubt ist und was nicht. Mehrere Fragen helfen beim Rechts-Check. "Möchte die andere Person diese Fotos von dir überhaupt haben?", "Schickt ihr euch tatsächlich nur Fotos, die euch selbst zeigen?", "Vertraust du der anderen Person?".

Den Texten auf der Internetseite ist anzumerken, dass die Macher nicht glauben, dass Jugendliche ganz auf eigene Nacktfotos verzichten werden. Ohne erhobenem Zeigefinger wird aber vor den Gefahren gewarnt. Verlinkt sind auch Tipps für sichereres Sexting: Nur wenig von sich zeigen, Kopf und Gesicht weglassen, das Foto lieber dem anderen auf dem eigenen Handy zeigen, statt es zu versenden.

Kritik an Strafverschärfung

Die rechtlichen Folgen können, auch für Jugendliche, gravierend sein. Nach der jüngsten Verschärfung des Sexualstrafrechts ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit im Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie nicht mehr möglich, es drohen Haftstrafen oder, laut Landesmedienanstalt, auch im Jugendstrafrecht ein Eintrag ins Führungszeugnis als Sexualstraftäter.

Kritiker meinen, dass im Bereich von pubertierenden Jugendlichen manchmal die falschen ins Visier der Ermittler geraten. Auch die Landesanstalt für Medien wünscht sich, dass das Gesetz nachgebessert wird.

Der WDR berichtet über das Thema am 25.10.22 in der Sendung Westblick, 17.05 Uhr auf WDR 5