Bei der Kommunalwahl in NRW am 13. September gilt in allen Wahllokalen Maskenpflicht. In der neuen Coronaschutz-Verordnung, die seit Dienstag in Kraft ist, wurde ein entsprechender Passus ergänzt. Nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums in Düsseldorf sei dies als Klarstellung zu verstehen. Bislang hatten mehrere Kommunen Masken in Wahllokalen lediglich empfohlen.
"Nicht unmittelbar bußgeldbewehrt"
Im Gegensatz zu anderen Orten wie Supermärkten oder Arztpraxen wird bei einem Verstoß allerdings kein sofortiges Bußgeld von 50 Euro fällig. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag erklärte, ist ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Wahllokalen oder den Schlangen davor "nicht unmittelbar bußgeldbewehrt". Das heißt: Erst wenn man sich der Anordnung widersetzt, eine Mund-Nase-Bedeckung anzuziehen, sind 50 Euro fällig.
Für andere öffentliche Bereiche gilt seit 1. September ein direktes Bußgeld. In Bussen und Bahnen beläuft es sich seit Mitte August auf 150 Euro. Die Pflicht zur Maske im Wahllokal ließ sich bisher nur indirekt aus den Verordnungen der Landesregierung ableiten.