Wahl-Lexikon: Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten per Post zugeschickt. Sie enthält die wichtigsten Informationen zu den Kommunalwahlen. Dazu gehören unter anderem der Wahltag (13. September 2020), der Stimmbezirk, die Adresse des Wahllokals und seine Öffnungszeiten sowie Angaben zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Eine vollständige Liste der Informationen findet sich in der Kommunalwahlverordnung NRW.

Da wegen der Corona-Pandemie die Stimmbezirke vergrößert wurden, kann es sein, dass sich das Wahllokal im Vergleich zur letzten Wahl geändert hat.

Verschickt werden die Wahlbenachrichtigungen zwischen dem 10. August und 23. August 2020. Für Menschen, die gerade umgezogen sind, verlängert sich die Frist um fünf Tage. Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung innerhalb dieser Fristen erhalten haben, sollten bei ihrer Gemeinde nachfragen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen.

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