Wahlbenachrichtigung diesmal genauer ansehen

Stand: 10.08.2020, 06:00 Uhr

Bei den Kommunalwahlen am 13. September ist wegen Corona vieles anders. Darum sollte man sich seine Wahlbenachrichtigung, die seit Montag verschickt wird, ganz genau ansehen.

Von Sabine Tenta

Seit dem 10. August werden in NRW die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 verschickt. Sie werden in den nächsten Tagen im Briefkasten der Wahlberechtigten landen. Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in NRW, die über 16 Jahre alt sind. Schätzungsweise 14 Millionen Briefe gehen auf die Reise.

Die Kommunen haben eine Frist bis zum 23. August, um sie zu verschicken. Für Menschen, die gerade umgezogen sind, verlängert sich die Frist um fünf Tage. Wer keine Wahlbenachrichtigung innerhalb dieser Fristen erhalten hat, sollte bei seiner Gemeinde nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis steht.

Das ist neu wegen Corona

Für erfahrene Wähler ist es eine eingeübte Routine: Wahlbenachrichtigung öffnen, an einen Ort legen, wo sie auch Wochen später noch auffindbar ist, und dann am Wahltag zum vertrauten Wahllokal gehen. Diesmal aber lohnt ein genauerer Blick auf die Wahl-Infos: Denn möglicherweise wurden wegen der Corona-Pandemie Stimmbezirke vergrößert oder zusammengelegt. Dadurch könnte es sein, dass das Wahllokal diesmal woanders ist.

Und auch das ist neu wegen der Pandemie: Alle Wähler sollen einen eigenen Stift mitbringen, um ihre Kreuze zu machen. Das sonst in Wahllokalen übliche "Verhüllungsverbot" gilt übrigens ausdrücklich nicht für Mund-Nase-Bedeckungen. Die müssen im Wahllokal getragen werden, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Infos zur Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen enthalten neben dem Datum des Wahltags, dem Stimmbezirk und der Adresse des Wahllokals auch die notwendigen Infos für die Briefwahl. Einige Kommunen ermöglichen es ihren Bürgern über einen QR-Code die Unterlagen dazu online anzufordern.

Bei den letzten Kommunalwahlen 2014 haben knapp ein Viertel derjenigen, die gewählt haben, ihre Stimme per Brief abgegeben. Wegen der Corona-Pandemie könnten es in diesem Jahr deutlich mehr sein.

Was ist, wenn ich die Wahlbenachrichtigung verlegt habe?

Auch bei den Kommunalwahlen gilt: ein Personalausweis oder Reisepass reicht zur Legitimation. Entscheidend ist der Eintrag im Wählerverzeichnis und dass man ins richtige Wahllokal geht. Denn dort liegt das Wählerverzeichnis aus und die ehrenamtlichen Wahlhelfer können anhand des Ausweises überprüfen, ob ich jemand seine Stimmen abgeben darf.

Und das richtige Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Es kommt in den nächsten Tagen also wichtige Post!

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