Wahl-Lexikon: Gemeinderat und Stadtrat

Der Gemeinde- bzw. Stadtrat ist die kommunale Parlamentsvertretung der Bürger. Der Rat wird für fünf Jahre gewählt. Die Größe richtet sich nach der Einwohnerzahl. Sie beträgt zwischen 20 und 90 Abgeordneten, die sich Gemeinde- oder Stadträte nennen. Ebenfalls stimmberechtigt ist der Bürgermeister oder Oberbürgermeister, der direkt vom Volk gewählt wird.

Im Gegensatz zum hauptamtlichen Bürgermeister sind die Stadträte ehrenamtlich tätig. Sie erhalten aber eine Aufwandsentschädigung. Deren Höhe hängt von der Einwohnerzahl der Kommune ab. Fraktionsvorsitzende erhalten eine erhöhte Aufwandsentschädigung. Wenn die Räte für ihre Arbeit von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden müssen, haben sie Anspruch auf einen Verdienstausfall.

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