Wahl-Lexikon: Bürgermeister und Oberbürgermeister

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist das Oberhaupt einer Stadt und wird für fünf Jahre gewählt. In großen Städten wie Köln, Bielefeld, Dortmund und Wuppertal gibt es einen Oberbürgermeister. Hinzu kommen dort noch Bürgermeister einzelner Stadtbezirke, die aber nicht direkt gewählt, sondern vom Rat bestimmt werden.

Bürgermeister haben zwei große Aufgaben: die Leitung der Verwaltung und der Vorsitz des Stadt- oder Gemeinderates. Das Amt wird deshalb nicht ehrenamtlich geführt, sondern als Festanstellung mit einem Gehalt.

Als Bürgermeister kann man zwar Ideen entwickeln und Vorschläge machen, was in der Stadt passieren soll. Entschieden wird darüber allerdings im Rat. Und dort braucht der Bürgermeister eine Mehrheit für seine Vorhaben. Wird ein Beschluss getroffen, setzen der Bürgermeister und die Verwaltung im Rathaus die Ratsbeschlüsse um.

Zu den Aufgaben gehört auch das Repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln oder verdiente Bürger ehren. Ein Bürgermeister kann einer Partei angehören, muss es aber nicht. Im ganzen Land arbeiten auch parteilose Bürgermeister.

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