Heizungsgesetz: Das sind die Änderungen

Stand: 30.06.2023, 15:37 Uhr

Nach zähen Diskussionen steht nun eine abgeänderte Version des sogenannten "Heizungsgesetzes". Die Ampel-Koalition will es noch vor dem Sommer verabschieden - die CDU dagegen hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

Nach nächtelangen Diskussionen hatte sich Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Dienstag dieser Woche auf eine etwas geänderte Fassung des umstrittenen Heizungsgesetzes geeinigt. Vor allem die FDP hatte Nachbesserungen verlangt. Am Freitag legten die Koalitionsfraktionen dem Bundestag ihre Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor.

Ursprünglich sah der vom Kabinett schon beschlossene Gesetzentwurf vor, dass von 2024 an "möglichst" jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bei vielen Hausbesitzern hatte das große Unruhe und Angst vor enormen Kosten ausgelöst. Nahezu jeder zweite Haushalten in Deutschland heizt bislang mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl.

Mehr Zeit für Eigentümer, Kommunen in der Pflicht

Und das sind jetzt die Pläne: Im Kern sieht die Neuauflage für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Heißt: Eigentümer müssen erst dann aktiv werden, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Andernfalls hätten Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen.

So wäre zum Beispiel wichtig zu wissen, ob es künftig die Möglichkeit geben wird, das eigene Haus an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen - oder ob es doch eine Wärmepumpe sein muss. Kommunen über 100.000 Einwohner sollen ab 2026, alle kleineren spätestens bis 2028 eine Wärmeplanung vorlegen. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.

Keine unmittelbare Austauschpflicht mehr

Anders, als zuvor geplant, soll es jetzt keine Pflicht mehr geben, funktionierenden Öl- und Gasheizungen auszutauschen - auch, wenn die Wärmeplanung der Kommune bereits steht. Das bedeutet, dass defekte Heizungen auch repariert werden können. Ab 2029 sollen Gasheizungen dann aber mit mindestens 15 Prozent "grünen Gasen" betrieben werden - etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff. Bis 2035 soll dieser Anteil auf 30 Prozent steigen, 2040 müssen 60 Prozent erreicht sein.

In Neubaugebieten gilt allerdings bereits ab Januar 2024, dass nur Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent grüner Energie eingebaut werden dürfen.

Die ursprüngliche Idee, über 80-Jährige von der Austauschpflicht zu befreien, ist gestrichen worden.

Technologieoffenheit

Um das Ziel der Heiztechnik mit 65 Prozent Ökoenergie zu erreichen, sollen Eigentümer verschiedene Technologien nutzen können - nicht nur die vielbesprochene Wärmepumpe. Auch etwa eine Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder eine auf Biomasse wie Holz und Pellets basierende Heizung soll zulässig sein. Dieser Punkt war besonders der FDP wichtig.

Mit dem Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllen Hausbesitzer ohnehin ihre Klimaschutz-Pflichten und müssen sich nicht um individuelle Lösungen kümmern.

Staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent möglich

Eine weitere Überarbeitung betrifft die finanziellen Hilfen, die Eigentümer bekommen sollen: Bis zu 70 Prozent staatliche Förderung beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung sind nun möglich. Grundsätzlich gibt es 30 Prozent Förderung, einkommensunabhängig für alle Haushalte. Wer weniger als 40.000 Euro im Jahr vedient, kann weitere 30 Prozent Förderung beantragen. Wer außerdem noch schnell ist, bekommt den "Geschwindigkeitsbonus" von zusätzlichen 20 Prozent. Insgesamt aber soll die Förderung maximal 70 Prozent betragen.

Alte Menschen sollen besonders günstige Kredite bekommen oder einen Härtefall geltend machen können. Vorgesehen ist eine allgemeine Härtefallklausel für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind.

Modernisierungsumlage: Mehr Kosten auf Mieter umlegen

Auch bei der Umlage der Modernisierungskosten auf die Mieter gibt es eine Änderung: Zuvor sollten Vermieter nur acht Prozent auf die Miete umlegen können, jetzt sind es zehn Prozent - aber nur dann, wenn der Vermieter zuvor eine staatliche Förderung für seine Heizungsmodernisierung in Anspruch nimmt. Auch die sogenannte Kappungsgrenze wurde gesenkt: So darf sich die Monatsmiete in den ersten sechs Jahren nach Einbau der neuen Heizung nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es aber zwei bis drei Euro werden.

Die geplante Kappung von möglichen hohen Nebenkosten für Mieter, etwa durch eine teure Wasserstoffheizung, entfällt.

Beratung wird Pflicht bei Neueinbau von Gasheizungen

Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und mögliche finanzielle Belastungen hinweist.

Zeitplan: Ampel will noch vor der Sommerpause Fakten schaffen

Nach der jetzigen Einigung auf eine abgeänderte Version geht die Ampel davon aus, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann, die nach dem 7. Juli beginnt. Dazu ist am Montag im Klima- und Energieausschuss eine erneute Anhörung geplant. In der kommenden Woche soll dsa Gesetz dann vom Bundestag verabschiedet werden.

Dann muss das Gesetz auch noch durch den Bundesrat. Dessen nächste Sitzung ist am 7. Juli. Bislang steht das Thema Gebäudeenergiegesetz dort aber nicht auf der Tagesordnung. Die Zustimmung der Länder ist aber formal nicht notwendig.

CDU zieht vors Bundesverfassungsgericht

Aus der Opposition gibt es heftige Kritik am engen Zeitplan. Am Donnerstag hatte die CDU im Bundestag angekündigt, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann stellte dort einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung, die dem Bundestag untersagen soll, das überarbeitete Gesetz zur Abstimmung zu bringen, ohne mindestens eine 14-tägige Beratungszeit zu ermöglichen. Heilmann sagte, er sehe seine Rechte als Abgeordneter bei der parlamentarischen Willensbildung "massiv verletzt".

CDU-Fraktionschef Friedrich Merz sprach von einem respektlosen Umgang mit dem Bundestag und den Sachverständigen. Er nannte das Vorgehen der Koalition "völlig inakzeptabel".