Kosten beim Heizungstausch: So könnten Hausbesitzer unterstützt werden

Stand: 03.04.2023, 20:24 Uhr

Nach dem beschlossenen Aus für Öl- und Gasheizungen ab 2024 fürchten viele Hausbesitzer, sich den teuren Umbau nicht leisten zu können. Zurecht? Bundesregierung und Verbraucherzentrale beschwichtigen.

Das Verbot für den Einbau von Öl- und Gasheizungen ist beschlossene Sache. Spätestens ab 2024 sollen neue Anlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klar ist: Der Umbau wird teuer und viele Hauseigentümer treibt nun die Sorge um, für die Wärmewende im Eigenheim nicht genug Geld zu haben.

Befeuert wird die Befürchtung durch eine neue Studie, über die der "Spiegel" zuerst berichtete. Demnach verfügt die Hälfte aller Eigentümer, die selbst in ihrem Haus leben und keine weiteren Immobilien besitzen, über zu wenig Vermögen, um den Umbau aus eigener Kraft stemmen zu können.

Denn das seien im höchsten Fall 30.000 Euro. Rücklagen in dieser Höhe reichten vor allem dann nicht aus, wenn neben dem Heizungstausch noch weitere Maßnahmen anstünden. Angesichts der EU-weiten Sanierungspflicht für schlecht gedämmte Gebäude sei das wahrscheinlich, heißt es in der Studie des Paritätischen Wohlfahrtverbands und des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Denn fast die Hälfte der Gebäude in Deutschland seien von der Sanierungspflicht betroffen.

Staatliche Förderung für Heizungstausch

Die Bundesregierung beschwichtigt und wiederholt beinahe gebetsmühlenartig ihr Versprechen, niemand werde bei der Wärmewende im Stich gelassen. Konkret heißt das unter anderem:

  • Es gibt keine sofortige Wechselpflicht. Ordnungsgemäß funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden und müssen erst, wie bislang auch, nach 30 Jahren ausgetauscht werden.
  • Der Einbau einer Wärmepumpe wird mit bis zu 40 Prozent der Kosten vom Staat gefördert. Die Unterstützung wird derzeit sozialverträglich angepasst, könnte also künftig noch höher ausfallen.
  • Es gibt Übergangsfristen von bis zu drei Jahren und Ausnahmen für soziale Härtefälle, darunter Hartz-IV-Empfänger. Auch Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, werden von der Pflicht zur Umrüstung befreit.

35.000 Euro für eine Wärmepumpe

Der NRW-Verbraucherzentrale zufolge fallen für eine elektrische Wärmepumpe im Einfamilienhaus durchschnittlich rund 35.000 Euro an. Nach Abzug einer staatlichen Förderung von 35 Prozent bleiben 25.000 Euro. Da ohnehin ein Heizungstausch angestanden hätte, müssen auch die Alternativ-Kosten für eine Öl- oder Gasheizung abgezogen werden. Bleiben unterm Strich noch 13.000 Euro Mehrkosten.

"Außerdem ist über die Jahre eine deutliche Entlastung bei den Energiekosten für Erneuerbare zu erwarten", sagt Reinhard Loch, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale. Ganz im Gegensatz zu Öl und Gas, wo mit steigenden Kosten zu rechnen sei. Nach spätestens 15 Jahren habe sich die Investition gelohnt.

Habeck: Sozialer Ausgleich geplant

Dennoch muss diese erst einmal aufgebracht werden und das bleibt für viele Hausbesitzer eine Herausforderung. "Meine Vorstellung ist, dass wir einen sozialen Ausgleich schaffen und dass diejenigen, die wirklich wenig Geld haben, angemessen gefördert werden", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in "Bericht aus Berlin" und spricht davon, für diese Menschen den Preis für eine Wärmepumpe auf den Preis einer Gasheizung herunterzubringen. Wie genau das aussehen soll, das gelte es nun zu klären.