CO2-Abgabe: Ab 2023 müssen sich auch Vermieter an den Kosten beteiligen

Stand: 09.11.2022, 08:35 Uhr

Auch Vermieter sollen ab 2023 an der Klimaabgabe beteiligt werden. Die Ampel-Regierung hat sich dafür auf ein Stufenmodell geeinigt. Für viele Mieter bedeutet das eine Entlastung.

Von Christian Wolf

Wer zuhause mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Klimaabgabe zahlen. Bislang geht das auf Kosten der Mieter. Doch schon lange wird darüber gestritten, in welcher Form sich auch Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen sollen. Nun hat die Ampel-Koalition ihren Streit über die Klimaabgabe für Wohngebäude beigelegt.

Die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern bei der Kohlendioxidabgabe (CO2) solle noch in dieser Woche verabschiedet werden. "Das Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag aufgesetzt und tritt wie geplant 2023 in Kraft", sagte die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder.

Vermieter werden an Kosten beteiligt

Für Millionen von Mietern bedeutet das eine Entlastung. Bisher tragen sie die Kosten für die 2021 eingeführte Kohlendioxid-Abgabe alleine. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern: Je nachdem, wie energieeffizient ein Haus ist, müssen ab 2023 auch Vermieter einen Teil des CO2-Preises zahlen. Der Vermieteranteil an den Kosten ist umso größer, je weniger klimafreundlich ihr Gebäude ist.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass der Kostenanteil der Vermieter zwischen 90 und null Prozent liegen soll. Das Stufenmodell sei nun noch einmal verändert worden. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssten Vermieter nun 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen, erklärt der baupolitischer Sprecher der SPD, Bernhard Daldrup.

"Damit ist der Anreiz für die Vermieter größer, energiesparende Investitionen vorzunehmen", sagte Daldrup. "Umgekehrt sind die Vermieter im oberen Segment weitgehend entlastet." Insgesamt führe das Modell zu einer 50:50-Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern.

CO2-Preis macht das Heizen teurer

Nötig ist die neue Regelung deshalb, weil seit vergangenem Jahr der sogenannte CO2-Preis das Heizen teurer macht. Die Abgabe soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. In diesem Jahr liegt die Abgabe bei 30 Euro pro Tonne CO2. Bei einem Liter Heizöl macht das laut Experten acht Cent pro Liter aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2025 soll der CO2-Preis schrittweise noch deutlich weiter steigen.

Nach früheren Berechnungen des Vergleichsportals Verivox können Mieter in einer 100-Quadratmeter-Wohnung bei Umsetzung des Stufenmodells um bis zu 122 Euro im Jahr entlastet werden - je nach Energiebilanz des Hauses. Für die meisten Mieter lägen die Entlastungen zwischen 12 und 72 Euro im Jahr.

Berechnung für jedes Haus nötig

Eine zusätzliche Dämmung kann helfen, die Kosten zu senken | Bildquelle: dpa

Doch wie praktikabel ist die Lösung in der Praxis? Schließlich muss nun für jedes Haus ermittelt werden, welcher Stufe es zugeordnet werden kann. Als "emissionsreich" gilt zum Beispiel ein Gebäude, wenn es einen jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter hat. Laut der Bundesregierung soll die Berechnung aber nicht kompliziert werden. Den Vermietern würden "alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können", heißt es vom Klimaschutzministerium.

Und das neue Modell gilt auch nicht für alle Gebäude. So soll es Ausnahmen geben für denkmalgeschützte Häuser oder in Milieuschutz-Gebieten, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können. Und für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden - es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders.

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