Polizeikosten beim Fußball: Endspiel in Leipzig

Stand: 19.03.2019, 06:00 Uhr

  • Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Polizeikosten beim Fußball
  • Bremen stellte der DFL Mehrkosten für ein Hochrisikospiel in Rechnung
  • Liga hält Kostenbeteiligung für verfassungswidrig

Von Michael Ostermann und Matthias Wolf

Am 26. März blickt der deutsche Fußball gebannt nach Leipzig. Dort fällt dann eine möglicherweise folgenschwere Entscheidung: Das Bundesverwaltungsgericht muss darüber urteilen, ob das Land Bremen der Deutschen Fußballliga (DFL) die zusätzlichen Polizeikosten für ein Hochrisikospiel in Rechnung stellen durfte oder nicht.

Bremen gegen die DFL

Es ist ein seit 2016 andauernder Rechtsstreit, der nun in sein letztinstanzliches Endspiel geht. Das Land Bremen und die DFL liegen im juristischen Clinch, seit der Stadtstaat der Liga einen Gebührenbescheid in Höhe von 425.718,11 Euro für die Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015 zustellte. Dies seien die Mehrkosten gewesen, die für den Polizeieinsatz im Vergleich zu einem herkömmlichen Bundesligaspiel für das Nord-Derby mit seinen rivalisierenden Fangruppen angefallen seien, lautete die Begründung.

Dagegen klagte die DFL im April 2016 – zunächst mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Bremen hob den Gebührenbescheid auf. Doch die nächste Runde ging an das Land Bremen. Im Februar 2018 kassierte die DFL eine krachende Niederlage. Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied, der Bescheid sei rechtens und verstoße auch nicht gegen das Grundgesetz, wie die Liga argumentiert hatte. Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern seien nicht pauschal nur Sache des Staates, befanden die Richter. Die DFL ging in Revision, weshalb nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein grundsätzliches Urteil zu fällen hat.

DFL: Sicherheit ist Sache des Staates

Der Ausgang des Endspiels ist völlig offen. Aber die Chancen für das Land Bremen, als Sieger daraus hervorzugehen, sind gut. "Ich selbst hätte gegen den Grundsatz, Kosten in besonderen Fällen von einem privaten Veranstalter zu erheben, keine Bedenken", sagt der renommierte Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza gegenüber Sport inside. Die DFL will sich derzeit nicht zur Sache äußern und verweist auf ihre Argumente, die sie auf ihrer Website veröffentlicht hat.

Man halte die Regelung in Bremen "aus vielfältigen Gründen" für verfassungswidrig, heißt es dort. "Ein wesentlicher Grund ist, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe ist. Grundsätzlich gilt daher das Steuerstaatsprinzip, wonach die Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus Steuermitteln zu erfolgen hat", argumentiert die DFL. "Hieraus folgt, dass der Staat die für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit entstehenden Kosten zu tragen hat. Sonstige Abgaben, wie zum Beispiel Sonderabgaben oder Gebühren, dürfen nicht zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben dienen." Die Liga selbst bzw. die Vereine seien nur für die Sicherheit in den Stadien zuständig. In den beiden oberen Ligen seien in der Saison 2016/2017 dafür mehr als 290.000 Ordner eingesetzt worden.