Kalkül der Hersteller
Der Kunde merkt das aber meist nicht beim Kauf, sondern erst in der Küche. Denn auf den Verpackungen solcher Geräte findet sich KEIN Hinweis auf die so genannte Kurzbetriebszeit.
"Die Angabe zur Kurzbetriebszeit wird gern in der Betriebsanleitung versteckt, denn für den Hersteller ist das keine gute Werbung", sagt Georg Dimitrow. Der Elektromeister repariert seit siebzehn Jahren Elektrogeräte. Er weiß: "In Geräten mit besonders geringem Kurzzeitbetrieb stecken schlecht gefertigte Motoren, die halten eben nichts aus."
Auf den Verpackungen solcher Geräte findet sich KEIN Hinweis auf die so genannte Kurzbetriebszeit
Eine Frage der Sicherheit
Trotzdem werden solche Geräte in Deutschland vertrieben. Und: Sie tragen das GS-Siegel. GS steht für "Geprüfte Sicherheit". Das Siegel wird unter anderem vom TÜV vergeben. Auf Anfrage äußert sich der TÜV wie folgt zu der Kurzbetriebszeit von Produkten, die ein GS-Siegel tragen: „Im Mittelpunkt der Prüfung stehen sicherheitsrelevante Aspekte. ... Die Dauer des Kurzbetriebs ist ein Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit. Dieses Kriterium wird von der GS-Prüfung nicht erfasst, solange die Basisfunktion gewährleistet ist." Das vertrauenserweckende GS-Siegel schützt also vor Gefahren, garantiert aber in keinster Weise die Alltagstauglichkeit von Geräten.
GS-Siegel: "Geprüfte Sicherheit"
Nie unter drei Minuten
Wer sich ein neues Kleingerät für die Küche zulegen möchte, sollte vor dem Kauf unbedingt einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Dort ist die Kurzbetriebszeit vermerkt. Bei Handmixern etwa sollte diese keinesfalls unter drei Minuten liegen.
Autorin: Anne Morgan