Testament: Tipps zum Erbe und Vermächtnis

Hier und heute 10.01.2023 07:58 Min. Verfügbar bis 10.01.2024 WDR

Testament - Tipps zum Erbe und Vermächtnis

Stand: 10.01.2023, 10:00 Uhr

Mit dem Thema Testament beschäftigt sich niemand wirklich gern. Hier finden Sie Tipps der Notarin und Fachanwältin für Familienrecht Beate Puplick aus Dortmund, worauf man beim Verfassen achten sollte und was die häufigsten Fehler und Streitpunkte sind.

Warum ein Testament so wichtig ist

Als Notarin weiß Beate Puplick, welche unschönen Folgen es für die Familien und Hinterbliebenen haben kann, wenn es beim Testament Unklarheiten, Widersprüche – oder es überhaupt keines gibt.

Gesetzliche Erbfolge

Gibt es kein Testament, dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Und die kann zu Überraschungen führen. So geht etwa bei unverheirateten Paaren der überlebende Partner komplett leer aus. Und auch Stiefkinder haben ohne Testament keinen Anspruch auf ein Erbe. Außerdem kann die gesetzliche Erbfolge zu weit verstreuten Erbengemeinschaften führen.

Ein Testament kann Klarheit schaffen

Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen zwei Varianten: Das Einzeltestament und das gemeinschaftliche – welches Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zusammen erstellen. Nicht-Verheiratete können kein gemeinsames Testament machen, stattdessen aber einen Erbvertrag aufsetzen.

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Das Testament eigenhändig verfassen

Das Bild zeigt einen alten Mann, der sein Testament schreibt.

Wichtig: Das Testament sollte nach Möglichkeit mit der Hand geschrieben sein.

Damit ein Testament gültig ist, muss es bestimmte Kriterien erfüllen: Zunächst muss es vom Erblasser „eigenhändig“ verfasst sein. Bedeutet: Er muss das gesamte Testament – nach Möglichkeit mit der Hand – selbst geschrieben haben. Und ganz wichtig: Er muss es unterschreiben, am besten mit Angabe von Ort und Zeit. Bei gemeinschaftlichen Testamenten reicht es, wenn einer der Ehepartner den gesamten Text mit der Hand schreibt – und anschließend beide unterschreiben. Der Unterschied zum Erbvertrag zwischen Nicht-Verheirateten: Eigenhändige Erbverträge sind ausgeschlossen, sie müssen immer durch einen Notar beurkundet werden.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament habe aber auch für alle anderen Vorteile: „Wenn ich das als Laie ganz allein mache, kann es immer sein, dass es Widersprüche gibt – die mir so vielleicht gar nicht bewusst sind“, sagt Beate Puplick. „Dann muss nachher ausgelegt werden: Was hat er oder sie wohl damit gemeint?“
Absicht eines Testaments sei es ja, Frieden unter den Hinterbliebenen zu schaffen. „Unklare Regelungen und Unwirksamkeiten aber führen zum genauen Gegenteil“, sagt die Fachanwältin für Familienrecht. Denn auch das habe ihre Erfahrung gezeigt: „Beim Geld hört die Freundschaft auf.

Die häufigsten Streitpunkte

Der Klassiker zwischen verheirateten Ehepartnern ist das sogenannte Berliner Testament – in welchem sich die Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben berufen. Dabei würden allerdings ganz häufig Fehler gemacht, sagt Beate Puplick. „Viele denken zum Beispiel nicht daran, was ist, wenn das Kind das nicht akzeptiert und seinen Pflichtteil fordert.“

Veränderungswünsche

Was zudem viele vergessen würden: Was ist, wenn der verbleibende Ehepartner noch einmal etwas am Testament verändern möchte – etwa weil Umstände eingetreten sind, die vorher nicht abzusehen waren. „Zum Beispiel ein Kind bricht auf einmal den Kontakt ab.“

Patchwork-Testament

Das bil dzeigt einen Stempel mit Aufschrift "Erbschaft"

Stiefkinder haben ohne Testament keinen Anspruch auf ein Erbe.

Riesenthema sei auch das Patchwork-Testament, sagt Beate Puplick. Denn insbesondere in Patchwork-Familien müssten Fragen geklärt werden wie: „Welcher Familienstamm soll die Immobilie bekommen, welcher das Unternehmen leiten?“ Denn in Patchwork-Konstellationen könnten plötzlich Teile der Familie des „neuen Partners“ zu Erben werden – obwohl der Erblasser das vielleicht gar nicht wolle. So gebe es insbesondere beim Verhältnis des „fremden Ehepartners“ zu den Kindern ganz häufig Probleme. Wer diese Dinge bereits beim Verfassen seines Testaments bedenke, könne entsprechende Regelungen treffen, sagt die Fachanwältin für Familienrecht – und damit späteren Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden.

Tipps zum Testament

Bevor man ein Testament verfasst, sollte man sich immer eine Frage stellen: „Wenn ich ganz frei entscheiden könnte, wer würde dann was bekommen?“ Die Leute würden dann überlegen: „Meinen Sohn sehe ich eher da, meine Tochter eher dort.“ Und dann schaue man nach Möglichkeiten, das Testament dementsprechend zu gestalten.
Ganz wichtig sei außerdem: „Nehmen Sie sich Zeit“, rät Beate Puplick. „Ein Testament ist nichts, was man mal eben schnell erledigen kann, und dann sitzt das.“

Die Kosten variieren

Die Kosten für ein notarielles Testament können sehr unterschiedlich sein. So können dafür rund 100 Euro anfallen, es kann jedoch auch mehr als 1000 Euro kosten – je nach Nachlasswert und Art des Testaments.

Beim Gericht hinterlegen oder an einem sicheren Ort aufbewahren

Eine Möglichkeit, das Testament anschließend sicher zu verwahren sei, es beim Gericht hinterlegen zu lassen. Macht man es gemeinsam mit einem Notar, übernimmt der das. Grundsätzlich könne man ein Testament aber auch selbst an einem sicheren Ort aufbewahren. Man sollte allerdings sicherstellen, dass es die Hinterbliebenen im Fall des Falles auch finden.