- Sendehinweis: Hier und heute | Heute, 16.15 - 18.00 Uhr
Diese Arten von Aggression im Straßenverkehr sind nicht nur extrem gefährlich für alle Beteiligten. Sie können mitunter auch empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Zeigt jemand etwa einem anderen Autofahrer den Mittelfinger, gilt das als Beleidigung. Wer daraufhin vom anderen angezeigt und verurteilt wird, muss mit einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen rechnen – also in etwa einem Drittel seines monatlichen Netto-Gehalts. Auch die „Wischer-Bewegung“ vorm Gesicht, gelte als Beleidigung.
Lärmbelästigung oder nicht: Beim Hupen sind die Umstände wichtig.
Beim „Hupen“ muss man unterscheiden: „Grundsätzlich ist das Hupen zwar erlaubt“, sagt Kempgens. Hupt jemand allerdings länger und öfter als nötig, kann das als Lärmbelästigung gelten – wofür bis zu 100 Euro Geldbuße fällig werden. Unter Umständen kann extremes Hupen auch als Nötigung gewertet werden – und ist dann sogar strafbar.
Klar hingegen ist die Sache beim Ausbremsen: „Wer abrupt ohne Grund bremst, begeht eine Nötigung“, sagt Arndt Kempgens. „Und zumindest, wenn es zu einem Unfall kommt, wird das als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet.“ In diesem Fall droht Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von ein bis zwei Netto-Monatsgehältern.
Wie lassen sich solche Aggressionen beweisen?
Beifahrer können als Zeugen hilfreich sein.
Jemandem Aggressionen im Straßenverkehr nachzuweisen, sei allerdings nicht immer einfach, sagt Kempgens. Häufig kommt es ja zu keinem Unfall. Hilfreich ist es in diesem Fall, wenn man Zeugen hat. Und das können auch Familienmitglieder sein.
Denn: „Die Polizei sagt häufig, dass Eheleute keine Zeugen sein können“, sagt Kempgens. „Das ist aber Quatsch.“ Selbstverständlich würden auch Eheleute und Kinder, die im Fahrzeug gesessen haben, bei einem anschließenden Gerichtsprozess befragt – und deren Aussage gewertet.
Schwierig wird es immer dann, wenn man alleine im Auto gesessen hat. Vor Gericht zählten in diesem Fall allerdings auch Aufnahmen von sogenannten Dash Cams, sagt Kempgens. Das ständige Filmen des Verkehrs sei zwar aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung verboten – und könne ein Bußgeld von etwa 100 Euro nach sich ziehen. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, würden die Aufnahmen aber trotzdem als Beweis gewertet.
Wie reagiere ich richtig?
Kempgens rät: „Bleiben Sie gelassen.“ Unter keinen Umständen aussteigen, falls man von einem anderen Autofahrer provoziert werde. Aus seinen Prozessen wisse er: „Wenn beide aussteigen, endet das eigentlich immer in einer Schlägerei.“
Anzeigen können auch über die Internetwache erstattet werden.
Betroffene hätten im Nachhinein die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Das gehe auch online unter https://internetwache.polizei.nrw/ . Er rate aber, dies nur dann zu tun, wenn man sich wirklich bedroht und gefährdet fühle. Außerdem müsse man sich darauf einstellen, bei einem späteren Gerichtsverfahren mehrmals als Zeuge aussagen zu müssen.
Manchmal müsse man vielleicht die eigenen Aggressionen kanalisieren. Das sollte aber nicht zur Gefährdung anderer führen. Wer selbst ausgedachte Schimpfwörter benutze, wie etwa „Du Grünkernfrikadelle“ oder statt den Mittel- den Zeigefinger zeige, der könne so Dampf ablassen, ohne Konsequenzen zu fürchten. Denn: „Das ist alles nicht verboten.“