Unfallschutz in der Mittagspause

Private Unfallversicherung

Stand: 07.02.2023, 06:00 Uhr

Wer sich umfassend absichern möchte, der schließt eine private Unfallversicherung ab. In welchen Fällen springt sie ein – in welchen nicht? Diese Fragen klären wir mit Arndt Kempgens, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Wann zahlt die private Unfallversicherung – und wann nicht?

Egal ob in der Freizeit oder im Beruf – die private Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn der Versicherte einen Unfall hatte. Allerdings auch wirklich nur dann. Und was genau als Unfall zählt, wird von den Versicherern relativ streng ausgelegt.

„Es muss ein plötzliches, von außen eingetretenes Ereignis sein“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. „Zum Beispiel: Ein Zusammenstoß oder einem fällt etwas auf den Kopf.“ Bei Stürzen hingegen, sei die Sache schon nicht mehr so eindeutig. Denn ist etwa „körperliches Versagen“ der Grund für den Sturz, zahlt die Unfallversicherung unter Umständen schon nicht mehr.

Hinzu kommt: Das Ereignis muss „plötzlich“ eingetreten sein. Bei Folgen von Dauerbelastungen oder Krankheiten etwa zahlt die private Unfallversicherung nicht.

 

Was die private Unfallversicherung zahlt

Auf einem Tisch liegen Taschenrechner, Bargeld und ein Kugelschreiber.

In der Regel bekommt der Versicherte einen einmaligen Geldbetrag, wenn seine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach Grad der Beeinträchtigung und der zuvor vereinbarten Leistung.

Beispiel: Beide Seiten vereinbaren eine Versicherungssumme von 200 000 Euro. Verliert der Versicherte durch den Unfall ein Körperteil, zahlt die Versicherung ihm dafür einen zuvor festgelegten Prozentsatz dieser Summe. Grundlage dafür sind die sogenannten Gliedertaxen.

Häufig gilt dabei: Bei Verlust eines Arms werden 70 Prozent ausgezahlt, bei einem Auge 50 Prozent oder einem Ohr 30 Prozent. Verliert der Versicherte in dem Beispielfall also etwa einen Arm, würde er von der Versicherung 140 000 Euro bekommen. Ist die Funktion des Arms nur beeinträchtigt, wird diese Summe entsprechend gekürzt.

Wann eine private Unfallversicherung sinnvoll ist– und wann nicht

Nur selten sind Unfälle die Ursache für finanzielle Mehrbelastungen. In den allermeisten Fällen sind das Krankheiten. Dann aber springt die private Unfallversicherung nicht ein. „Wenn also jemand glaubt, sich mit der privaten Unfallversicherung komplett abzusichern, dann ist das völlig falsch“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens.

Versicherungsscheine mit Sicherheitsnadel verbunden

So gebe es eine Reihe von Versicherungen, mit denen sich bestimmte Risiken besser absichern ließen – etwa mit einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung. Schließlich sei man dabei versichert, ohne das schadenauslösende Ereignis einzugrenzen.

Allerdings könne auch eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. „Wer zum Beispiel selbstständig oder arbeitslos ist, der sollte auf jeden Fall eine private Unfallversicherung abschließen“, sagt Arndt Kempgens. Denn diese Menschen haben keine gesetzliche Unfallversicherung, die sie in ihrem Berufsalltag oder den Wegen zur Arbeitsstelle absichert.

So lautet sein Fazit: „Die private Unfallversicherung ist einfach nicht immer das richtige Produkt.“ Bevor man eine private Unfallversicherung abschließt, sollte man schauen, ob sich die entsprechenden Risiken nicht mit einer anderen Versicherung effektiver und kostengünstiger versichern lassen.