Leere Mietwohnung

Mietvertrag erben

Stand: 06.12.2023, 06:00 Uhr

Was geschieht mit dem Mietvertrag, wenn der Mieter oder die Mieterin stirbt? Können Angehörige die Mietwohnung übernehmen – bestenfalls zu den gleichen günstigen Konditionen? Rechtsanwältin Beate Puplick klärt auf.

Grundsätzlich ist das möglich, denn verstirbt der Mieter, endet das Mietverhältnis entgegen eines weitverbreiteten Irrtums nicht. Der Mietvertrag wird gemäß §§ 563 ff. BGB automatisch fortgeführt.

Eheleute, eingetragene Lebenspartner

Demnach gilt: Wohnten Eheleute oder eingetragene Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, kann der Überlebende nahtlos das Mietverhältnis übernehmen – wenn er oder sie nicht ohnehin schon als Mitmieter den geltenden Vertrag unterschrieben hatte und ihn automatisch fortsetzen möchte, auch nach dem Tod des Partners. Der Mietvertrag läuft dann zu den alten Bedingungen weiter.

Mietvertrag vererben

Hier und heute 06.12.2023 07:41 Min. Verfügbar bis 06.12.2025 WDR

Erbe kann Mietverhältnis übernehmen

Ilustracija - plastične kućice i novčanice eura

Der Vermieter darf nach einer Legitimation, einem Testament oder Erbschein fragen.

Wenn die oder der Verstorbene allein gelebt hat oder niemand aus der früheren Lebensgemeinschaft das Mietverhältnis fortsetzt, geht es auf den oder die Erben über. Diese haben dann das Recht, selbst die Wohnung zu beziehen – auch wenn sie vorher nicht den Haushalt mit dem Verstorbenen geteilt haben. Konkret bedeutet das: Lebte der oder die Verstorbene allein in der Wohnung und hatte den Wunsch, dass kein Fremder, sondern ein Erbe nach dem Tod einzieht, kann das im Testament festgehalten werden. Der Vermieter darf aber nach einer Legitimation fragen, dem gültigen Testament oder den Erbschein.

Ob der Einzug für die begünstigte Person damit aber gesichert ist, hängt vom Vermieter ab. Er muss einverstanden sein. Er kann Erben, die bisher nicht in der Wohnung lebten, innerhalb eines Monats nach dem Sterbefall mit einer Frist von drei Monaten kündigen, auch ohne besonderen Grund.