Bahnfahren

Handyverbot in Bus und Bahn?

Stand: 25.10.2023, 06:00 Uhr

Viele wünschen sich ein Handyverbot in Bussen und Bahnen. Wäre das rechtlich durchsetzbar? Was müssen Fahrgäste in Bussen und Bahnen erdulden - und was nicht? Das klären wir mit Rechtsanwalt Arndt Kempgens.

Die Rechtslage

Das Telefonieren grundsätzlich in Bussen und Bahnen zu verbieten, sei rechtlich schwierig, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Transportunternehmen können natürlich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) das Telefonieren in den Fahrzeugen untersagen.

Aber: „Solche Einschränkungen sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte oder auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen“, sagt Kempgens. "Man darf zum Beispiel ja auch nicht sagen: 'Bei uns darf man nicht mit Flip Flops mitfahren, oder wir transportieren nur Männer, oder nur Frauen.'"

Düsseldorf: Fahrgäste in der U-Bahnfahrt

Die Privatfreiheit der Zuggäste könnte durch ein Handyverbot verletzt werden.

Ein allgemeines Handyverbot würde seiner Meinung nach gegen die Privatfreiheit und somit die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste verstoßen – und damit gegen übergeordnetes Recht. Außerdem gebe es viele, die erreichbar sein müssten – etwa wegen ihres Berufs oder für Notfälle, wenn etwa die Kinder allein zu Hause sind. Freies Telefonieren gehöre – außer in Sonderbereichen wie etwa der Schule oder im Betrieb – zur Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dazu. Und könne daher in Bussen und Bahnen nicht grundsätzlich verboten werden.

Was Fahrgäste beim Telefonieren erdulden müssen – und was nicht

Wenn sich das Telefonier-Verbot allerdings auf bestimmte Bereiche beschränkt, wie etwa einzelne 'Ruheabteile', dann ist das zulässig, sagt Arndt Kempgens. Und dann müssen sich auch alle Fahrgäste in diesen Bereichen an das Handyverbot halten.

Handyverbot in Bussen und Bahnen?

Hier und heute 25.10.2023 13:47 Min. Verfügbar bis 25.10.2025 WDR

Außerdem hat man als Fahrgast das Recht, nicht belästigt zu werden. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand am Telefon einen anderen beschimpft oder beleidigt. „Ich muss die Bahn oder den Bus also normal nutzen können“, sagt Kempgens. „Das gehört zu den selbstverständlichen Nebenpflichten, die mein Vertragspartner – also das Transportunternehmen – erfüllen muss.“

Eine Frau telefoniert in einem ICE mit ihrem Handy

Durch Beleidigungen beim Telefonieren können andere Fahrgäste belästigt werden.

Dulden müssen Fahrgäste auch nicht, wenn jemand zu laut telefoniert. „Überlaut Telefonierende können sogar von der Beförderung ausgeschlossen werden“, sagt Arndt Kempgens. Das gehe aber immer nur im Einzelfall. Außerdem muss die Ruhestörung schon sehr stark sein.

Was in anderen Fällen gilt

Gleiches gilt, wenn jemand Musik hört oder Handyvideos schaut. Auch das sei in Zimmerlautstärke zulässig. „Man muss also keine Kopfhörer benutzen“, sagt Kempgens.  Auch bei Kinderlärm müssen Fahrgäste tolerant sein. „Das sind Dinge, die zum menschlichen Zusammenleben dazugehören“, sagt Kempgens. „Und wenn man ein solches Verkehrsmittel nutzt, dann muss man das ertragen.“

Eine Gruppe Kinder sitzt mit ihren Handys im Zugabteil.

Bei Kinderlärm müssen Fahrgäste tolerant sein.

Und schließlich könnten ja auch nicht nur Geräusche, sondern auch Gerüche von Mitreisenden nerven. „Aber auch das muss ich bis zu einem bestimmten Grad ertragen“, sagt Kempgens. „Wenn ich dazu nicht bereit bin, dann muss ich halt mit dem Fahrrad fahren.“