Loveparade: Prozessende beantragt

Stand: 20.12.2017, 13:24 Uhr

  • Polizei-Fehler sind laut Verteidigung nicht auszuschließen
  • Verteidigung fordert vollständige Beweisunterlagen
  • Gericht lehnt Besetzungsrüge aus der Vorwoche ab

Von Jessika Westen, Jan Spelleken & Dominik Peters

Weitere Verzögerung im Loveparade-Prozess: Der Verhandlungstag am Donnerstag (21.12.2017) fällt aus. Nach einer Flut von Anträgen seitens der Verteidiger will das Gericht die Verhandlungen erst im Januar fortsetzen. Mehrere Verteidiger haben sogar ein Ende des Prozesses beantragt. Sie kritisieren, dass aus der Anklage der Staatsanwaltschaft nicht deutlich werde, was ihren Mandanten zur Last gelegt wird.

Verteidiger kritisieren Ermittlungen Staatsanwaltschaft

Daneben forderten einige Verteidiger, in den Verhandlungen auch die Rolle der Polizei zu beleuchten. Die Staatsanwaltschaft habe dem Gericht hierzu offenbar Informationen vorenthalten. Die Verteidiger fordern, dass das Gericht die Akten des NRW-Innenministeriums in den Prozess mit einbezieht. Bereits Ende 2010 hätten 33 Aktenordner mit Unterlagen zur Katastrophe im Innenministerium vorgelegen.

Der damalige Innenminister Ralf Jäger (SPD) habe polizeiliche Fehler bereits kurz nach der Katastrophe vehement zurückgewiesen und die Ermittlungen damit von der Polizei weggelenkt, so die Verteidiger. Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Katastrophe mit funktionierender Polizei-Kommunikation hätte verhindert werden können.

Gericht lehnt Besetzungsrüge ab

Eine sogenannte Besetzungsrüge der Verteidiger hat das Landgericht ohne nähere Begründung zurückgewiesen. Verteidiger hatten beklagt, dass der Prozess vor der falschen Strafkammer stattfindet. In ihren Augen müsste der Prozess vor der Kammer stattfinden, die im Jahr 2014 auch die Anklage erhoben hat.

Ein Anwalt reichte am Mittwoch (20.12.2017) sofort eine neue Besetzungsrüge ein. Nebenkläger warfen den Verteidigern vor, den Prozess verzögern zu wollen. Die Verteidiger bestritten das. Fest steht: Gibt es bis Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil, verjähren die Vorwürfe.