Am zweiten Verhandlungstag hat das Duisburger Landgericht am Mittwoch (13.12.2017) erstmal eine Pause beschlossen: Die geplanten Termine am Donnerstag und Dienstag fallen aus, erst nächsten Mittwoch (20.12.2017) soll es weitergehen.
Falsche Strafkammer beauftragt?
Grund ist eine 70-seitige Besetzungsrüge der Verteidiger, die am Mittwoch verlesen wurde. Die Verteidiger argumentieren, das Verfahren werde von der falschen Strafkammer verhandelt: Die Anklage der Staatsanwaltschaft war vom Landgericht zunächst abgelehnt und erst nach einer Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) zugelassen worden.
Das OLG hatte das Verfahren dabei einer anderen Strafkammer übertragen. Damit werde das "Prinzip des gesetzlichen Richters" verletzt, so die Verteidiger. Das Gericht will sich nun Zeit nehmen, den Vorwurf zu prüfen.
Außerdem beschloss das Landgericht, den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung für zehn Angeklagte von ursprünglich 18 auf 50 Fälle auszuweiten. In der Prozesspause sollen auch die Verteidiger Zeit bekommen, die Ausweitung der Anklage mit ihren Mandanten zu besprechen.
Bis zu fünf Jahre Haft möglich
Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge 21 Menschen im Alter von 17 bis 38 Jahren erdrückt und getötet worden. Mindestens 652 Menschen wurden verletzt.
Zehn Angeklagten wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor.