Eine türkische Frau schreibt im Schulungsraum an der Tafel

Gericht weist Klage muslimischer Pädagogin ab

Baskenmütze geht auch nicht

Stand: 29.06.2007, 23:59 Uhr

Auch eine Art von Baskenmütze kann unter das Kopftuch-Verbot fallen. Das entschied am Freitag (29.06.2007) das Düsseldorfer Arbeitsgericht und wies die Klage einer muslimischen Sozialpädagogin ab.

Die Pädagogin arbeitet als Lehrerin an einer Düsseldorfer Schule und hatte wegen ihrer Kopfbedeckung eine Abmahnung erhalten. Ihre Klage dagegen wies das Gericht jetzt mit der Begründung ab, der Gesetzgeber habe das Recht, das Auftreten seiner Lehrkräfte in der Schule zu regeln. Die tief heruntergezogene Baskenmütze, die alle Haare bedeckt, müsse "wie ein religiöses Symbol wirken", erklärte die Richterin Heike Meche. "Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren."

Perücken-Vergleich nicht angenommen

Die Klägerin hatte zuvor ein Vergleichs-Angebot des Gerichts abgelehnt. Danach hätte sie - wie zum Teil bei muslimischen Studentinnen an türkischen Universitäten üblich - eine Echthaarperücke tragen können. Jahrelang hatte die 35-jährige Muslimin auch im Unterricht ein Kopftuch umgebunden. Als im vergangenen Jahr das neue Schulgesetz in Kraft trat, das Lehrern verbietet, aus religiösen Gründen Kopfbedeckungen zu tragen, forderte die Schule sie auf, das Kopftuch abzulegen. Die junge Frau tauschte daraufhin ihr Tuch gegen eine Art Baskenmütze ein.

Die Schulleitung aber wollte sich darauf nicht einlassen und forderte die Frau auf, auch die Mütze im Unterricht abzusetzen. Die Lehrerin behielt ihre Mütze auf dem Kopf - und bekam eine Abmahnung von der Bezirksregierung. Die Mütze, so die Begründung, sei eine "kopftuchähnliche Kopfbedeckung", die in diesem Fall wohl aus religiösen Gründen getragen werde und somit nach dem NRW -Schulgesetz verboten sei. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an.

Anwalt geht in Berufung - Land will kündigen

Schulministerin Barbara Sommer (CDU) begrüßte das Urteil. Die Linie der Landesregierung sei bestätigt worden und eine einheitliche Auslegung des Gesetzes jetzt möglich. "Jegliche äußerlichen Bekundungen sind verboten, die geeignet sind, den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören", sagte Sommer. Wie im Gerichtssaal bekannt wurde, will das Land jetzt die Kündigung der Pädagogin in die Wege leiten.

Der Anwalt der Klägerin, Peter Voigt, kündigte dagegen eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht an. "Diese rosa Baskenmütze ist keine religiöse Bekundung und gefährdet nicht das Neutralitätsgebot des Staates", sagte der Jurist, der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gestellt wurde. Beim ersten Gerichtstermin im vergangenen Februar hatte die türkischstämmige Frau aus Köln gesagt, sie trage die Kopfbedeckung aus kulturellen Gründen und fühle sich ohne sie "nicht angezogen".

Neuer Fall in Düsseldorf: "Grace-Kelly-Kopftuch"

Beim Gerichtstermin anwesend war auch die Lehrerin Brigitte Weiß, die den nächsten Kopfbedeckungs-Prozess anstrengen will. Die Hauptschullehrerin trägt eine sogenannte "Grace-Kelly-Variante" des Kopftuchs - bunt und unter dem Kinn zusammen gebunden - und will dies gegen das Verbot des Landes durchsetzen. Die 52-Jährige ist Beamtin auf Lebenszeit und war in den 1990er Jahren zum Islam konvertiert.

Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten ist das Kopftuchverbot für Lehrerinnen immer wieder ein Streitfall. In bisher zwölf Fällen ging es um Musliminnen, die trotz des Verbots weiterhin mit Kopftuch an NRW-Schulen erschienen. Mehrere von ihnen gingen vor Gericht. Noch Anfang Juni hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen eine muslimische Lehrerin aus Duisburg entschieden, die sich auf ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit berufen hatte. Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot an Schulen, urteilten die Richter. Verfassungsrechtler haben indessen Zweifel daran, ob das Gesetz bis in die letzte Gerichtsinstanz Bestand hat.