Neonazi-Portal "Altermedia" verboten

Verdächtige bei Bielefeld festgenommen

Stand: 27.01.2016, 17:26 Uhr

  • Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Betreiber der rechtsextremen Internetplattform "Altermedia" festnehmen lassen
  • Eine Festnahme erfolgte nach ARD-Informationen bei Bielefeld
  • Bundesinnenminister de Maizière hat "Altermedia" am Mittwoch (27.01.2016) verboten

Die 47-jährige Jutta V. und der 27-jährige Ralph Thomas K. stehen im Verdacht, volksverhetzende Inhalte zu verbreiten. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch (27.01.2016) in Karlsruhe mit. Nach ARD-Informationen wurden die Personen in ihren Wohnorten festgenommen: die Frau bei Bielefeld und der Mann in St. Georgen (Schwarzwald) bei Villingen-Schwenningen. Sie waren laut Bundesanwaltschaft als Administratoren für die inhaltliche Ausrichtung des Internetportals "Altermedia Deutschland" verantwortlich und hatten umfassende Zugriffsrechte. Sie sollen am Mittwoch und Donnerstag (28.01.2016) dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden.

Verdächtige sollen Rädelsführer sein

Jutta V. und Ralph Thomas K. sind laut Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, sich mit drei weiteren namentlich bekannten Beschuldigten zusammengeschlossen zu haben, um als Betreiber des Internetportals "Altermedia Deutschland" strafbare Inhalte, insbesondere volksverhetzende Äußerungen, zu verbreiten. Sie sollen Beiträge der Nutzer auf ideologische Vorgaben hin geprüft und freigeschaltet haben. Laut Bundesanwaltschaft haben sie andere Rechtsextremisten zu weiteren Straftaten ermuntert und dadurch bei den betroffenen Personengruppen ein Klima der Angst geschaffen. Die Inhalte würden weltweit und frei zugänglich verbreitet. In den Haftbefehlen wird ihnen daher zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben - sie würden zudem als deren Rädelsführer beschuldigt.

Lokale Größe in der rechtsextremen Szene

Jutta V. soll laut ARD-Terrorismusexperte Michael Götschenberg "eine Verbindung zur rechtsextremistischen Publikation 'Stimme des Reichs' haben, die im niedersächsischen Verden herausgegeben wird". Ralph Thomas K. ist in der rechtsextremen Szene ein größeres Kaliber: "Er tritt für die NPD bei Kommunalwahlen an und ist eine lokale Größe in der freien Kameradschaftsszene", so Götschenberg weiter. Auch die "Altermedia"-Website ist bekannt. "Die Seite war über Jahre hinweg das zentrale Nachrichtenportal der extremen Rechten. Dort wurde über neonazistische Aufmärsche und von NPD-Veranstaltungen berichtet sowie das Tagesgeschehen aus Sicht der extremen Rechte kommentiert", sagt Frederic Clasmeier von der "Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW".

Regionale Blogs inzwischen wichtiger

Warum die Ermittlungsbehörden ausgerechnet jetzt gegen das Portal und seine Betreiber vorgehen, erstaunt Clasmeier: "Es gab vor etwa fünf Jahren schon einmal den Versuch, die Seite zu verbieten. In den letzten Jahren hat unserer Wahrnehmung nach die Bedeutung von 'Altermnedia' deutlich nachgelassen. Das hat mit der Entwicklung der sozialen Netzwerke zu tun." Inzwischen seien für die rechtsextreme Szene "einzelne regionale Blogs wichtiger geworden, vor allen Dingen aber der Austausch über Facebook".

Server stehen in Russland

Laut Bundesanwaltschaft wurden Wohnungen in Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sowie im spanischen Badeort Lloret de Mar durchsucht. Zur Abschottung der Internetseite gegen staatliche Zugriffe hatten die Betreiber nach Angaben der Bundesanwaltschaft einen Serverstandort in Russland gewählt. Die russischen Behörden seien gebeten worden, den Server im Laufe der nächsten Tage abzuschalten.

De Maizière: "Rassistische und fremdenfeindliche Beiträge"

Ebenfalls am Mittwoch hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die "Altermedia" verboten. Er erklärte in Berlin, die Vereinigung fördere und ermögliche "die Verbreitung übelster rassistischer und fremdenfeindlicher Kommentare und Beiträge, in denen Straftaten gegen Ausländer verteidigt, zu Straftaten aufgefordert und Taten des Nationalsozialismus gerechtfertigt werden." Ein solches Verhalten sei mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.