Das Übel ist bekannt, aber es gibt bislang keine gesetzliche Handhabe dagegen. Zwar schreibt eine EU-Verordnung die umweltgerechtere Gestaltung von Leuchten vor. Dabei geht es aber vor allem darum, den Stromverbrauch zu senken. Sie bringt jedoch auch etwas gegen die Lichtverschmutzung.
Denn laut Verordnung sollen z.B. Straßenlaternen gezielt die Verkehrsfläche ausleuchten, nicht aber das ganze Umfeld und den Himmel mit unnützem Licht verschmutzen. Der Haken: Straßenleuchten werden in der Regel nur alle 25 Jahre erneuert.
Keine Grenzwerte für schädliches Licht
Massaker an Nachtfaltern
Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt in Sachen Lichtverschmutzung, irgendwie. Denn es ist ein Gesetz gegen jegliche schädliche Umwelteinwirkung. Das Thema Licht ist darin nur nicht erwähnt. Für Lärm, für Luft- und Gewässer-Schadstoffe gibt es verbindliche Grenzwerte. Für Lichtverschmutzung nicht.
Zwar ist die hessische Stadt Fulda mit einer Richtlinie konsequenter als alle anderen deutschen Städte gegen Lichtverschmutzung vorgegangen, sie gilt aber nur für stadteigene Leuchten. Gegenüber Privatleuten und Firmen gebe es "keine Instrumente, um irgendetwas durchzusetzen", bedauert Stadt-Sprecher Johannes Heller.
Schutzgebiete im Fokus
Nun aber ist Besserung in Sicht. Wenn die geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft tritt, gibt es erstmals Paragrafen gegen die Lichtverschmutzung.
Licht aus um Mitternacht
Zwar geht es dabei vor allem um den Schutz von Naturschutzgebieten vor schädlichem Licht. Dennoch – das sei "schon recht viel und recht neu", findet die Chefin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Es geht ganz einfach aber auch so: In der kleinen südfranzösischen Gemeinde Brissac wird die Straßenbeleuchtung um Mitternacht komplett abgeschaltet. Bis morgens um sechs.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/2 - Gesetzentwurf: Es werde weniger Licht!
- Ausgewählter Teil: Teil 2/2 - Erstmals Paragrafen gegen Lichtverschmutzung