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Der WDR und seine Aufsichtsgremien

02:16 Min. UT DGS Verfügbar bis 24.01.2033

Der WDR-Rundfunkrat

Organisation und Tätigkeit des WDR sind durch das WDR-Gesetz geregelt. Danach ist der Rundfunkrat eines von drei Organen – neben dem Verwaltungsrat und dem Intendanten. Letzterer führt das operative Geschäft des Senders und ist für das Programm verantwortlich.

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten. Der Rundfunkrat vertritt als Aufsicht im WDR die Interessen der Allgemeinheit. Ziel ist es, die Vielfalt der Meinungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Senders einzubringen.

Dafür setzen sich im 13. WDR-Rundfunkrat, der seine Arbeit am 1. Dezember 2021 aufgenommen hat, 55 ehrenamtliche Mitglieder ein. Sie sind gemäß WDR-Gesetz von gesellschaftlichen Gruppen und vom Landtag NRW entsandt.