Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Aufsichtsgremiums sind verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über ihre beruflichen Funktionen sowie Posten und Ämter beispielsweise in Aufsichtsräten, weiteren öffentlich-rechtlichen, behördlichen oder privaten Einrichtungen, in Vereinen oder vergleichbaren Gremien. Die Veröffentlichung dieser Angaben soll gegenüber der Allgemeinheit für Transparenz sorgen und Interessenkonflikte vermeiden. Die Rechtsgrundlagen sind § 1 Abs. 1 Nr. 4 und § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit § 55b WDR-Gesetz.
Die im Folgenden veröffentlichten Angaben beruhen auf Selbstauskünften der einzelnen Mitglieder. Diese versichern die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Auskünfte. Relevante Änderungen müssen sie gemäß § 4a Abs. 3 WDR-Satzung unverzüglich mitteilen.
Im Mai 2024 hat der WDR-Rundfunkrat eine Compliance-Richtlinie verabschiedet, die unter anderem Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten auf Basis des seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Vierten Medienänderungsstaatsvertrags festlegt.