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Newsletter des Rundfunkrats

Stand: 24.05.2024, 17:20 Uhr

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung vom 24. Mai 2024

1.     Compliance-Richtlinie für die WDR-Gremien beschlossen

Der WDR-Rundfunkrat hat eine Compliance-Richtlinie verabschiedet. Die Initiative geht auf den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zurück, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und – ausgelöst durch den rbb-Skandal – zum Anlass genommen wurde, in den Gremien unter anderem Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten festzulegen. Die Mitglieder der Aufsichtsgremien dürfen grundsätzlich keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die ihre Aufgaben beeinträchtigen könnten. Sie sind darüber hinaus uneingeschränkte Sachwalter der Allgemeinheit. Eine einseitige Lobbytätigkeit ist unzulässig. In ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind die Mitglieder unabhängig und insbesondere an Weisungen ihrer Entsendeorganisationen nicht gebunden.

Unsere Compliance-Richtlinie ist nicht nur ein Dokument, sondern ein Versprechen an uns selbst und an die Öffentlichkeit, unsere Aufgaben mit größter Sorgfalt und Verantwortung zu erfüllen. Sie ist ein Leitfaden, der uns hilft, mögliche Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und höchste ethische Standards einzuhalten. Gisela Hinnemann, Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses
Gisela Hinnemann

Gisela Hinnemann, Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses

Nach mehreren Beratungsrunden und Workshops, auch in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei, wurde eine Compliance-Rahmenrichtlinie von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (ARD-GVK) als Empfehlung an die Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten verabschiedet.

Die Gremien des WDR haben diese Rahmenrichtlinie daraufhin an ihre individuellen Bedürfnisse und die Vorschriften des WDR-Gesetzes angepasst. Die Richtlinie sieht beispielsweise vor, dass die Mitglieder in ihrer Selbstauskunft zusätzliche Angaben zu bestimmten finanziellen Beziehungen machen müssen. Dazu gehören Beteiligungen an oder finanzielle Beziehungen zu Unternehmen, die als aktuelle oder potenzielle Geschäftspartner oder Wettbewerber des WDR angesehen werden können. Darüber hinaus sind verbindliche Regeln für den Umgang mit Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen oder sonstigen Zuwendungen, die Mitglieder vom WDR oder von Dritten erhalten können, festgelegt. Die Richtlinie der WDR-Gremien ist hier abrufbar.

2.     Programmbeschwerden abgelehnt

In drei Programmbeschwerden konnte der Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen.

Ein Beschwerdeführer hatte sich wegen eines Instagram-Posts der Sendung ‚Monitor‘ vom 8. Dezember 2023 an den Rundfunkrat gewandt. Der Post thematisiert einen Vorstandsbeschluss der Bundes-FDP aus dem Jahr 2020, in dem eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen wird. Dieser Grundsatzbeschluss stehe, so der Monitor-Beitrag, im Widerspruch zu einem Ende 2023 im Thüringer Landtag gemeinsam von FDP, CDU und AfD-Abgeordneten gefassten Beschluss. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass in dem Beitrag falsche Zusammenhänge hergestellt würden. Die Programmbeschwerde stützt sich auf den Programmgrundsatz der Sachlichkeit und Unparteilichkeit (§ 5 Abs. 5 Satz 1 WDR-Gesetz).

Petra Kammerevert

Petra Kammerevert MdEP, Vorsitzende des Programmausschusses

Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses, fasste die Beratungen des Ausschusses zusammen. Die Mitglieder seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um eine legitime Einordnung des Sachverhalts handele und keine Falschdarstellung vorliege. Die Eignung eines Instagram-Posts zur Darstellung vergleichbar komplexer Sachverhalte sei im Programmausschuss sehr differenziert diskutiert worden. Neben kritischen Stimmen hätten andere Mitglieder die Einordnung in den Kommentaren durch das Community Management lobend erwähnt.

Zwei weitere Programmbeschwerden betrafen einen Online-Beitrag sowie die dazugehörige Sendung des landespolitischen Magazins ‚Westpol‘. Inhaltlich ging es um die Schließung der „Beratungsstelle Organisierte sexuelle und rituelle Gewalt“ des Bistums Münster. Das Bistum hatte die Schließung damit begründet, dass die „Existenz ritueller Netzwerke“ umstritten sei. Im Vorfeld des Artikels war der Vorwurf laut geworden, solche rituellen Missbrauchserfahrungen seien im Rahmen der Beratung in Münster von einer dort tätigen Therapeutin „eingeredet“ worden. Vor dem Hintergrund, dass die Beratungsstelle als wichtige Anlaufstelle für viele Betroffene galt, hatte der WDR die Schließung kritisch hinterfragt. Ein Beschwerdeführer rügte die Verletzung journalistischer Standards (§ 5 Abs. 1 Satz 3 WDR-Gesetz), ein anderer die Verletzung der journalistischen Fairness (§ 5 Abs. 5 Satz 4 WDR-Gesetz) – beides insbesondere im Hinblick auf die aus Sicht der Beschwerdeführer nicht ausreichend gewürdigte Darstellung der unterschiedlichen Positionen.

Im Mittelpunkt der Berichterstattung habe die Schließung der Beratungsstelle gestanden. Deren Hintergründe und die unterschiedlichen Positionen seien dargestellt worden, so Petra Kammerevert. Insofern seien auch diese Beiträge journalistisch und rechtlich nicht zu beanstanden.

3.     Mitglied in den Aufsichtsrat der Bavaria gewählt

Viktoria Peveling

Viktoria Peveling

Neben der Tätigkeit im Aufsichtsgremium der größten Landesrundfunkanstalt der ARD nehmen die Mitglieder des Rundfunkrats wichtige Funktionen in weiteren Gremien wahr. Der Rundfunkrat wählte aus seinen Reihen Viktoria Peveling in den Aufsichtsrat der Bavaria Film GmbH. Die Bavaria ist ein Unternehmen der Film- und Fernsehbranche, das auf die Herstellung, den Erwerb, die Auswertung und den Vertrieb audiovisueller Inhalte sowie auf Synchronisation und Dienstleistungen in diesen Bereichen spezialisiert ist. An ihr ist die WDR mediagroup GmbH, die hundertprozentige Werbetochter des WDR, mit 33,35 Prozent beteiligt. Der WDR und seine Aufsichtsgremien sichern sich den notwendigen Einfluss auf die Geschäftsführung der Beteiligungsunternehmen insbesondere durch eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat. Die Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen berichten dem Rundfunkrat regelmäßig über ihre Arbeit. Informationen zu den Beteiligungen des WDR finden sich im Online-Angebot des Senders.

4.     Update Reformprozess der ARD

Grafische Darstellung einer Weltkugel, dahinter Programmcode.

Der WDR-Rundfunkrat beteiligt sich aktiv an der ARD-Reform. Der Vorsitzende, Rolf Zurbrüggen, informiert in den Sitzungen regelmäßig über die Fortschritte in der ARD und ihren Gremien. Bei einem Treffen der ARD-Gremienvorsitzenden wurden verschiedene Reformthemen diskutiert, unter anderem die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Zukunft“. Die Arbeitsgruppe soll Ideen sammeln und zu einem Vorschlag verdichten, wie die ARD-Gemeinschaftsangebote und deren Aufsicht effizienter organisiert werden können und die ARD insgesamt auch mit Blick auf die Gemeinschaftsangebote strategiefähiger gemacht werden kann.

Am 14. Mai fand zudem ein Workshop des Rundfunkrats statt, bei dem sich das Gremium mit Julia Jäkel und Roger de Weck, Vorsitzende und Mitglied des Zukunftsrats, austauschte. Der Zukunftsrat wurde im März 2023 von der Rundfunkkommission der Länder beauftragt, eine langfristige Vision für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entwickeln, die über das laufende Jahrzehnt hinaus Bestand hat. Im Januar hat der Rat dazu Vorschläge vorgelegt. Diese Vorschläge und die Rolle der Gremien wurden im Workshop intensiv diskutiert.

Intendant Tom Buhrow informierte in der Sitzung über die Beschlüsse der Intendantinnen und Intendanten in ihrer Sitzung im April 2024. Die im Juni 2023 beschlossenen multimedialen Kompetenzcenter Gesundheit, Verbraucher und Klima seien zum Teil bereits gestartet bzw. würden im Mai in mehreren Stufen starten. Darüber hinaus seien die Federführungen von weiteren Kompetenzcentern und Gemeinschaftsredaktionen beschlossen worden – das Kompetenzcenter Wissen, Bildung und Schule (BR, SWR und WDR), die Gemeinschaftsredaktion Kochen & Kulinarik (SR und SWR) sowie die Gemeinschaftsredaktion Religion (BR). Die zentralen Angebote der Kompetenzcenter könnten von allen ARD-Medienhäusern genutzt werden, u.a. um Synergien zu schaffen. Außerdem hätten die Intendantinnen und Intendanten die Etablierung einer ARD-Tech-Unit beschlossen, die als zentrale Organisationseinheit ein klares Entscheidungsmandat für standardisierte technische Lösungen erhalte. Diese Einheit solle u.a. auch eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem ZDF und dem Deutschlandradio erleichtern – etwa beim Betrieb gemeinsamer Plattformen.

5.     Produktionsverträgen für Serien und Tatorte zugestimmt

Tatort-Logo

Das bekannte Tatort-Logo

Der WDR-Rundfunkrat hat Produktionsverträgen für zwei Serien und fünf Tatorte zugestimmt. Es handelt sich um Verträge für eine neue Staffel der ARD-Vorabendserie ‚In aller Freundschaft – Die jungen Ärzte‘ sowie für die Eventreihe ‚Mozart/Mozart‘. Bei den Tatorten handelt es sich um einen aus Münster, zwei aus Dortmund und zwei aus Köln. Der WDR-Verwaltungsrat hatte im Vorfeld empfohlen, den Verträgen zuzustimmen.

6.     Ausblick 

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 27. Juni 2024 statt, voraussichtlich im Gürzenich in Köln. Für diese Sitzung ist die Wahl einer neuen Intendantin oder eines neuen Intendanten vorgesehen.