Der Ausschuss ist gemeinsam mit dem Programmausschuss für die kriteriengeleitete Überprüfung des digitalen Angebots des WDR zuständig. Wie sieht das für ihren Ausschuss konkret aus?
Der Programmausschuss und der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung haben ihre Zuständigkeiten für das digitale Angebot aufgeteilt. Während sich der Programmausschuss mit den inhaltlichen Angebotsaspekten auseinandersetzt (bspw. Kriterien für die Verbreitung eines Angebots auf einer bestimmten Social-Media-Plattform), beaufsichtigen wir die rechtlichen und im weitesten Sinne technisch basierten Elemente des digitalen WDR-Programms, d.h. unter anderem die Einhaltung von Daten- und Jugendmedienschutzrechten oder die technische Usability sowie Verbreitung des Angebots und die generelle Verbreitungsstrategie.
Es ist unmöglich, das Gesamtangebot des WDR in seiner Tiefe zu analysieren, daher liegt der Schwerpunkt der Beratungen auf grundlegenden und strategischen Aspekten. Ergänzend werden exemplarische Anwendungen eingehend mit den zuständigen WDR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten. Im Falle von Auffälligkeiten werden weitere Angebote oder Programmbestandteile betrachtet, mit dem Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen aussprechen zu können. Dem Rundfunkrat und seinen Ausschüssen ist es gesetzlich verboten, Sendungen oder Inhalte vor ihrer Ausstrahlung zu kontrollieren, d.h. bei den letzteren Maßnahmen handelt es sich um eine nachgelagerte Kontrolle bzw. Aufsicht.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/4 - Arbeitsschwerpunkte des Ausschusses für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung
- Teil 2/4 - Arbeitsweise des Ausschusses
- Ausgewählter Teil: Teil 3/4 - Digitales WDR-Angebot und dessen Überprüfung
- Teil 4/4 - Zukunftsperspektive des Ausschusses