1. Rundfunkrat gedenkt Gerhart Baum

Zu Beginn seiner Sitzung gedachte das Gremium des verstorbenen Gerhart Baum. Vom Kulturrat NRW entsandt, war Gerhart Baum acht Jahre lang ein hochgeschätztes Mitglied des Rundfunkrats. Er war ein unermüdlicher Förderer der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und setzte sich ebenso entschieden für die Qualität von dessen Angeboten ein, so der Vorsitzende Rolf Zurbrüggen. Gerhart Baum verstarb am 15. Februar 2025.
2. Programmbeschwerden abgelehnt
Der Rundfunkrat hat über drei Programmbeschwerden abschließend entschieden und konnte in keinem Fall einen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze des WDR feststellen.

Die erste Beschwerde betraf die Sendung „maischberger“ vom 4. September 2024, in der die Moderatorin unter anderem eine Aussage Christian Lindners zur Asylpolitik aufgriff. Ulrich Wickert, langjähriger Moderator der Tagesthemen, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele Frauen beispielsweise am Jungfernstieg in Hamburg unsicher fühlten. Melanie Amann, stellvertretende Chefredakteurin des SPIEGEL, die ebenfalls an der Diskussion teilnahm, kritisierte Wickerts Aussage als „anekdotische Evidenz“. Der Beschwerdeführer warf der Sendung vor, gegen die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit verstoßen zu haben. Der Rundfunkrat stellte hierzu fest, dass es in einer Diskussionssendung normal sei, dass unterschiedliche Aussagen und Meinungen der Diskutanten auf dem Podium gegen- und nebeneinander stünden.

Die zweite Programmbeschwerde betraf die Übertragung des „Deutschen Fernsehpreises“ am 25. September 2024. Während der Verleihung hatte RTL-Nachrichtensprecher Christopher Wittich vor der unkontrollierten Verbreitung von Fake News gewarnt. Der Beschwerdeführer sah darin „Denk- und Sprechverbote für Zuschauer und alternative Medien“. Zudem kritisierte er die Auszeichnung der Satiriker Jan Böhmermann und Sarah Bosetti. Der Rundfunkrat folgte der Einschätzung seines Programmausschusses, dass Christopher Wittich in seiner Rede an keiner Stelle den Geltungs- und Achtungsanspruch eines Menschen oder die Meinungsfreiheit in Abrede gestellt habe. Die Auswahl der Preisträger sei durch eine unabhängige Fachjury des Deutschen Fernsehpreises erfolgt. Die vom Beschwerdeführer kritisierten Sendungen von Böhmermann und Bosetti lägen zudem im redaktionellen Verantwortungsbereich des ZDF.

Die dritte Programmbeschwerde bezog sich auf „hart aber fair“ vom 7. Oktober 2024. Kritisiert wurde die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundeswirtschaftsminister, Michael Kellner. Dieser hatte einen Verbotsantrag gegen die AfD mitinitiiert und in der Sendung unter anderem gesagt: „Und ich erinnere nur an die Pläne zu deportieren, Deutsche, die keine Biodeutsche sind, sondern Migrationsgeschichte […] haben, abzuschieben.“ Der Beschwerdeführer kritisierte dies als unbewiesene Tatsachenbehauptung. Hamburger Gerichte hätten vergleichbare Aussagen presserechtlich untersagt – in der Sendung liege somit ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor. Auch hier folgte der Rundfunkrat der Einschätzung seines Programmausschusses, dass die kritisierte Äußerung nicht mit der vorliegenden Rechtsprechung vergleichbar sei. Insbesondere habe Kellner weder auf das sog. „Potsdamer Treffen“ noch auf den Correctiv-Bericht Bezug genommen.
3. Engere programmliche Zusammenarbeit in der ARD

Die jüngste ARD-Reform setzt seit Anfang 2023 auf neue Formen der Zusammenarbeit, um die Programmproduktion der neun ARD-Medienhäuser in den redaktionellen Abläufen effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten. Dazu gehören sogenannte Kompetenzzentren etwa für Verbraucher- und Gesundheitsthemen, Pool-Lösungen und Gemeinschaftsredaktionen. Vor allem mit Blick auf den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eine engere programmliche Zusammenarbeit erforderlich, da Arbeitsteilung und Federführung innerhalb der ARD zum Leitprinzip werden sollen. Der Rundfunkrat hat im vergangenen Jahr angemahnt, dass Kooperationen tatsächlich ressourcenschonend sein müssen und nicht zu noch mehr Koordinationsaufwand untereinander führen dürfen. Die beiden WDR-Programmdirektoren Andrea Schafarczyk und Jörg Schönenborn stellten dem Gremium vor, worin sich die Kooperationsformen unterscheiden und welche Vorteile sie mit sich bringen. Ziele der verstärkten Zusammenarbeit seien eine Aufwandsreduktion und damit die Möglichkeit, mehr Kraft in weniger Angebote zu stecken. Gleichzeitig sollen Ressourcen für das digitale Angebot frei werden – auch um Zielgruppen zu erreichen, die aktuell noch zu wenig angesprochen werden.
4. Zustimmungsvorbehalt des Rundfunkrats bei Produktionsverträgen
Der Rundfunkrat regt gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesetzgeber an, bei der nächsten Novellierung des WDR-Gesetzes den Schwellenwert für die Befassung des Rundfunkrats mit Programmverträgen von zwei auf drei Millionen Euro anzuheben. Durch diesen Zustimmungsvorbehalt ist sichergestellt, dass der Rundfunkrat, der die Interessen der Beitragszahlerinnen und Nutzer des WDR vertritt, besonders kostenintensive Produktionen vorab prüft. Der derzeit geltende Schwellenwert wurde zuletzt 2004 erhöht. Grund für die angestrebte Anhebung des Schwellenwertes sind die seitdem inflationsbedingt gestiegenen Produktionskosten. Eine Anhebung von zwei auf drei Millionen Euro würde den Rundfunkrat entlasten und ihn von der Prüfung kleinerer, aber inzwischen zahlreicher Standardverträge befreien. Im Vergleich zu anderen ARD-Anstalten liegt die Aufgreifschwelle des WDR-Rundfunkrats – gemessen am Beitragsaufkommen bzw. Finanzierungsanteil des WDR für Gemeinschaftsproduktionen – zudem deutlich unter der anderer ARD-Gremien. Auch mit dieser Anhebung wäre die Gremienkontrolle im WDR weiterhin verhältnismäßig engmaschig.
5. Unternehmensbeteiligungen des WDR
Der WDR hat dem Rundfunkrat seinen jährlichen Beteiligungsbericht vorgelegt, mit dem der Sender gemäß § 45a WDR-Gesetz Transparenz über sein Engagement in Beteiligungsunternehmen herstellt. Der Bericht für das Jahr 2024 informiert über wesentliche Entwicklungen der WDR-Beteiligungen, deren wirtschaftliche Situation sowie deren Beziehungen zum WDR. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Situation der Bavaria, eines der führenden Produktions- und Dienstleistungsunternehmen in der deutschen Film- und Fernsehbranche, des Instituts für Rundfunktechnik (IRT) und des Grimme-Instituts: Die Bavaria-Gruppe hat im vergangenen und voraussichtlich auch im laufenden Geschäftsjahr mit Verlusten zu kämpfen. Diese Entwicklung ist auf rückläufige Ergebnisse im Content-Bereich, Investitionen in die Digitalisierung und Kosten für ein Restrukturierungsprogramm zurückzuführen. Die finanzielle Situation des Grimme-Instituts hat sich dagegen stabilisiert. Beim IRT, das sich in Liquidation befindet, kann die endgültige Schließung erst nach Abschluss laufender steuerrechtlicher Verfahren erfolgen. Der Rundfunkrat legt Wert darauf, dass die ARD-weite Vereinheitlichung der Beteiligungsberichte weiterverfolgt und die Sinnhaftigkeit der einzelnen Beteiligungen regelmäßig überprüft wird. Weitere Informationen sowie die letzten Beteiligungsberichte veröffentlicht der WDR hier.
6. Produktionsvertrag genehmigt
Der Rundfunkrat hat die Produktion einer 12. Staffel der Serie „In aller Freundschaft – die jungen Ärzte“ genehmigt. Produktionen, die den WDR mehr als zwei Millionen Euro kosten (siehe auch Punkt 4), müssen nach aktuellem Gesetzesstand zuvor vom Rundfunkrat bewilligt werden.
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 30. April 2025 statt. Das Gremium tagt voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.