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Newsletter des Rundfunkrats

Stand: 27.09.2023, 18:30 Uhr

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung vom 27. September 2023

1. WDR-Rundfunkrat genehmigt Produktionsverträge für Talksendungen

maischberger. die woche Logo

Politische Talkshows bleiben auch in den kommenden zwei Jahren eine feste Größe im Ersten: ‚Maischberger‘ wird fortgesetzt und ‚Hart aber fair‘ mit dem neuen Moderator Louis Klamroth auf eine jüngere Zielgruppe ausgerichtet. Zudem wird Caren Miosga mit einem neuen Format am Sonntagabend die Nachfolge von Anne Will antreten. Den drei Produktionsverträgen für die Jahre 2024 und 2025 hat nun auch der WDR-Rundfunkrat nach kritischer Diskussion zugestimmt.

Das vorgelegte Gesamtkonzept für die politischen Talks konnte den Rundfunkrat mehrheitlich überzeugen. Mit ‚Maischberger‘, ‚Hart aber fair‘ und ‚Miosga‘ hat die ARD drei unterscheidbare Sendungen, die verschiedene Ziel- und Altersgruppen ansprechen sollen. Der Rundfunkrat hat in seinen Beratungen immer wieder betont, dass ihm Pluralität bei der Auswahl der Themen und der Gäste besonders wichtig ist. Wir erwarten, dass sich die zuständigen Redaktionen von WDR und NDR dazu noch stärker als bislang abstimmen. Rolf Zurbrüggen, Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats
Louis Klamroth vor hartaberfair-Logo

Die Verträge waren zuvor intensiv in der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD und im Programmausschuss des WDR-Rundfunkrats beraten worden. Die Gremien hatten frühzeitig ein Gesamtkonzept für die Talksendungen eingefordert, das von der ARD-Programmdirektorin Christine Strobl vorgelegt und in die Beratungen einbezogen wurde. Im Vorfeld hatten die Programmausschüsse von WDR und NDR gemeinsam mit dem Programmbeirat der ARD eine Programmbeobachtung durchgeführt. Die Federführung für 'Hart aber fair' und 'Maischberger' liegt beim WDR, der NDR verantwortet den Sendeplatz im Ersten am späten Sonntagabend.
Programmverträge werden zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten. Der Rundfunkrat hat über Programmvorhaben immer dann zu entscheiden, wenn die finanzielle Verpflichtung des Senders oder seiner Tochtergesellschaften zwei Millionen Euro übersteigt.

2.  Rundfunkrat leitet Haushaltsberatungen ein

Taschenrechner auf Tisch

Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung die vom WDR vorgelegten Eckwerte für den Haushalt 2024 und die Mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027 mit einigen Anmerkungen zur Kenntnis genommen. Damit beginnen die Haushaltsberatungen der Aufsichtsgremien des WDR. Ziel der mehrstufigen Beratungen ist es, den Rundfunkrat frühzeitig über die Grundlagen der Haushaltsplanung zu informieren und eine gute Zusammenarbeit zwischen Rundfunk- und Verwaltungsrat zu gewährleisten.
Dabei werden auch die Erkenntnisse aus dem letzten Jahresabschluss und den Beratungen des Vorjahres berücksichtigt. Die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA), Gisela Hinnemann, teilte dem Gremium mit, dass ihr Ausschuss die vom WDR geplanten Maßnahmen zugunsten einer erhöhten Verbindlichkeit des Investitionshaushalts sowie die personelle Verstärkung der Gremiengeschäftsstellen unterstützt – letztere fördere eine effektive und effiziente Kontrolle durch die Aufsichtsgremien. Im nächsten Schritt wird der Verwaltungsrat die Haushaltsentwürfe sowie die Anmerkungen des Rundfunkrats prüfen und dem Rundfunkrat eine schriftliche Stellungnahme zuleiten. Die Beschlusskompetenz für den WDR-Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung liegt beim Rundfunkrat. Der Programmausschuss und der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung bringen strategische Fragen aus ihren Zuständigkeitsbereichen in die Haushaltsberatungen des HFA ein. Die Verabschiedung des Haushalts erfolgt in der Regel in der Dezember-Sitzung des Rundfunkrats.

3. Gremium begleitet Zukunftsprozess

Rundfunkrat des WDR

Der WDR-Rundfunkrat begleitet kontinuierlich die Entwicklungen und Maßnahmen im Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Intendant Tom Buhrow stellte in der Sitzung des WDR-Rundfunkrats die jüngsten Fortschritte im Rahmen des ARD-Reformprozesses vor. Unabhängig von der Einrichtung von Kompetenzzentren entwickeln die Hörfunkwellen neue Formen der Zusammenarbeit. Neben programmlichen Kooperationen sei eine nutzerfreundliche Infrastruktur mit einer intuitiv zu bedienenden Medienplattform unerlässlich, so Buhrow. Gabriele Hammelrath berichtete aus der letzten Sitzung des Programmausschusses, der sich intensiv mit dem zweiten Entwurf der Qualitätsrichtlinie für Programmangebote befasst hatte. Der Ausschuss hob hervor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Meinungsbildung auf hohem Niveau ermöglichen müsse, ohne dabei eine belehrende Haltung einzunehmen. Die Gremien der ARD befinden sich derzeit in einem von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) koordinierten Prozess, an dessen Ende eine einheitliche Richtlinie zur Qualitätsprüfung der Angebote der ARD und der Landesrundfunkanstalten stehen soll.

4. Kostensteigerung für Online-Angebote des WDR

Montage der neuen WDR App in 3 Smartphones

Erstmals hat sich der WDR-Rundfunkrat einen gesonderten Bericht über die Kostenentwicklung seiner Online-Angebote vorlegen lassen. Trotz Kostensteigerungen, die teilweise über der allgemeinen Teuerungsrate lagen, stellte der Rundfunkrat fest, dass sich die inhaltliche Grundausrichtung und das Gesamtangebot nicht verändert haben, sondern lediglich eine Umschichtung der Mittel zugunsten der Online-Redaktionen stattgefunden hat. Der Rundfunkrat sieht daher keine Notwendigkeit für ein neues Genehmigungsverfahren, den sogenannten „Dreistufentest“. Er bittet jedoch um eine übersichtlichere Darstellung des Zahlenmaterials, um die komplexen Entwicklungen besser nachvollziehen und strategische Fragen gezielter beantworten zu können. Bisher waren die Kosten im Telemedienbericht enthalten. Im Zuge der Vereinheitlichung der Berichtsstrukturen wurde der Telemedienbericht auf Beschluss des Rundfunkrats in den Bericht über die Erfüllung des Programmauftrags überführt. Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt nun jährlich die Kostenentwicklung von Online-Angeboten wie WDR.de oder sportschau.de besonders in den Blick.

5. Rundfunkrat diskutiert über Auftragsproduktionen, Gleichstellung und Jugendmedienschutz

Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung mit dem Bericht über Auftrags- und Koproduktionen des WDR mit unabhängigen und abhängigen Produzenten, dem sogenannten „Produzentenbericht“, befasst. Der Gesamtwert der vom WDR für Auftrags- und Koproduktionen an die Produzentenlandschaft ausgezahlten Mittel beläuft sich im Jahr 2022 auf 100,0 Mio. Euro. Davon flossen 63,6 Mio. Euro an in NRW ansässige Produzenten. Ein Schwerpunkt der Beratungen war die Entwicklung der Auszahlungsvolumina in den einzelnen Programmsparten sowie für linear und non-linear verbreitete Produktionen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Umsatzvolumina, die Film- und Fernsehproduzentinnen und -produzenten im Rahmen der Herstellung von Auftrags- und Koproduktionen mit dem WDR realisiert haben. Der Bericht wird nach Abschluss der Gremienberatungen im Online-Angebot des WDR veröffentlicht.

Handlungsbedarf im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit sieht der von der Beauftragten für Gleichstellung vorgelegte Bericht bei der paritätischen Besetzung von Führungspositionen, mehr vollzeitnaher Teilzeit in Führungspositionen und verbesserten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege von Angehörigen. Darüber hinaus sollte sich der WDR verstärkt darum bemühen, weibliche Fachkräfte auch außerhalb des Unternehmens zu rekrutieren und an den WDR zu binden. Dies sei insbesondere in der Direktion Produktion und Technik vonnöten. Der Bericht stellt die Fortschritte der Gleichstellungsbemühungen, den Stand der Umsetzung der im WDR-Gleichstellungsplan vereinbarten Ziele sowie die Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten Britta Frielingsdorf dar und zeigt auf, wo aus ihrer Sicht noch Herausforderungen für den WDR liegen.

Auch den Bericht des Jugendschutzbeauftragten behandelte der Rundfunkrat in seiner Sitzung. In den Jahren 2020 und 2021 erreichten den WDR nur wenige programmkritische Äußerungen aus dem Blickwinkel des Jugendschutzes. Ein zunehmend wichtiges Themenfeld ist der Jugendmedienschutz im Internet. Im Rückblick auf die Jahre 2020 und 2021 konnte der Jugendschutzbeauftragte feststellen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor beeinträchtigenden oder gefährdenden Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien im WDR weiterhin ernsthaft, engagiert und erfolgreich wahrgenommen wird. Die Schulung der verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure sowie die kontinuierliche Kommunikation des Jugendschutzbeauftragten mit allen Redaktionen tragen hierzu wesentlich bei.

Ausblick

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 20. Oktober 2023 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.

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