Die Europäische Kommission hat im April 2007 entschieden, dass die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind.
Dieser Entscheidung vorausgegangen war ein Kompromiss mit der Bundesrepublik (sog. Beihilfekompromiss), in dem sich die Bundesländer dazu verpflichteten, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinreichend zu konkretisieren und staatsvertragliche Kriterien für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote zu formulieren bzw. ein geeignetes Verfahren zur Überprüfung ihrer Gesetzmäßigkeit einzuführen. Zur Umsetzung des Auflagenkatalogs haben die deutschen Bundesländer im damaligen Rundfunkstaatsvertrag (heute Medienstaatsvertrag) die Regelungen zum Dreistufentest kodifiziert.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/7 - Dreistufentest-Verfahren
- Teil 2/7 - Was wird geprüft?
- Teil 3/7 - Was sind die Aufgaben des Rundfunkrats?
- Teil 4/7 - Wie sehen die einzelnen Schritte aus?
- Ausgewählter Teil: Teil 5/7 - Warum gibt es den Dreistufentest?
- Teil 6/7 - Rechtliche Grundlagen
- Teil 7/7 - Archiv