Er gehört zum publizistischen Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ist bei den verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteuren in guten Händen. Dennoch bleibt die Herausforderung, auf den Wertewandel in der Gesellschaft und auf die dynamischen Veränderungen der Medienlandschaft aktuell zu reagieren.
Quote ist nicht alles. Was zählt, ist Qualität. Wenn die Quote trotzdem stimmt: umso besser. Die Jagd nach der Quote birgt viele Gefahren. Wo liegen die Grenzen zwischen origineller und anstößiger Berichterstattung? Wie viel Gewalt muss sein, um - etwa bei der Kriegsberichterstattung - der Chronistenpflicht gerecht zu werden? Fragen wie diese zu klären ist das Ziel des Jugendmedienschutzes. Kinder und Jugendliche müssen vor fragwürdigen Angeboten im Radio, Fernsehen und dem Internet geschützt werden - vor Angeboten, die ihre persönliche Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können.
Gerade in unserer global ausgerichteten Welt mit ihren unterschiedlichen Wertvorstellungen ist es schwierig, dem Jugendschutz in den Medien immer gerecht zu werden. Die Medien sind vielschichtig und weitgehend frei verfügbar. Deshalb müssen Aufsicht, Steuerungsmechanismen, Kontrollen und Verbote neu diskutiert und ständig weiterentwickelt werden. Die Anbieter von Medien tragen dabei eine große Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Der WDR ist sich dieser Verantwortung bewusst.
Einmal im Jahr: Jugendschutzbericht
Der Jugendschutz hat eine besondere Bedeutung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darüber sind sich die verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure, die Intendantin und die Aufsichtsgremien des WDR einig. Der Jugendschutzbeauftragte des WDR legt der Geschäftsleitung und dem Rundfunkrat einmal im Jahr einen Jugendschutzbericht vor. Darin zieht er Bilanz seiner Arbeit und beurteilt die Programmangebote des WDR unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Zudem befasst er sich mit den Anregungen und Beschwerden des Publikums.
Verantwortung beginnt in der Ausbildung
Für die Volontärinnen und Volontäre des WDR ist die Aufklärung über den Jugendmedienschutz fester Bestandteil der journalistischen Ausbildung. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn der öffentlich-rechtliche Programmauftrag und der Jugendmedienschutz sind untrennbar miteinander verbunden.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Jugendmedienschutz in Rundfunk und Telemedien ist in Deutschland die Sache der Bundesländer. Um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, haben alle Bundesländer den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geschlossen. Ziel des JMStV ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Die ARD-Richtlinien
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten haben sich auf "ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes" verständigt. Als Handreichung leisten die Richtlinien einen zusätzlichen Beitrag, um die vorbildliche Qualität des Jugendmedienschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowohl im Radio als auch im Fernsehen und im Internet zu sichern.
Kontakt
Patrick Wagner
Jugendschutzbeauftragter des WDR
Westdeutscher Rundfunk Köln
Appellhofplatz 1
50667 Köln
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