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Organisation des WDR
Der WDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Intendant oder die Intendantin führt die Geschäfte und wird auf sechs Jahre vom Rundfunkrat gewählt. Bei der Amtsführung unterstützen die Direktionen und das Justiziariat. Der Rundfunkrat beziehungsweise der Verwaltungsrat überwachen die Tätigkeiten.
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