Letzte Sitzung

Haushalt und rechtliche Grundlagen

Themen des WDR-Rundfunkrats im Dezember

Haushalt und Finanzen

Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 dem Haushaltsplan des Senders für das Jahr 2016 und der mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplanung bis 2019 zugestimmt. „Der WDR kommt mit seinen Sparbemühungen und dem strukturellen Umbau gut voran“, sagt Ruth Hieronymi, Vorsitzende des Gremiums. Durch Kürzungen um 30 Millionen Euro in Verwaltung, Technik und Programm sowie einem geplanten Abbau von 50 Stellen kann der WDR für nächstes Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, das Gesamtbudget beträgt rund 1,4 Mrd. Euro. Für die Folgejahre drohen aber nach wie vor hohe Fehlbeträge. Zwar hat sich die Finanzlücke bis Ende 2018 gegenüber der Vorjahresplanung halbiert, gleichwohl rechnet der WDR bis Ende 2019 mit einem kumulierten Defizit von 164 Mio. Euro.

Beitragsservice
Der Beitragsservice zieht für ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkbeiträge ein. Für die Kontrolle des Unternehmens sind innerhalb der ARD der Veraltungsrat und der Rundfunkrat des WDR zuständig. Hintergrund ist eine Vereinbarung, nach der Gemeinschaftseinrichtungen der ARD durch die Gremien der jeweils federführenden Landesrundfunkanstalt zu kontrollieren sind, im Fall des Beitragsservice ist dies der WDR. Wie bei Beschlüssen über Finanzpläne des WDR selbst beraten über Vorlagen des Beitragsservice zunächst der Verwaltungsrat und der Haushalts- und Finanzausschuss. Auf dieser Basis hat der WDR-Rundfunkrat in seiner Dezember-Sitzung dem Haushaltsplan 2016 des Beitragsservice und seiner mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 zugestimmt. Danach rechnet der Beitragsservice im kommenden Jahr mit Aufwendungen von 170,5 Mio. Euro und 1.012 Beschäftigten. Diese verwalten bundesweit rund 42 Millionen Beitragskonten von Bürger/innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. Sie bearbeiten Anträge auf Befreiung und Ermäßigung, informieren und sind Adressat für Fragen zum Rundfunkbeitrag. Diese und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de).

Neues WDR-Gesetz

Mit den verschiedenen Positionen zum Entwurf des neuen WDR-Gesetzes hat sich der WDR-Rundfunkrat im Dezember ebenfalls ausführlich befasst. Dazu hat er Schwerpunkte analysiert, die bei der öffentlichen Anhörung im Landtag am 24. November 2015 vorgetragen wurden. Auch die Vorsitzende des Rundfunkrats hat dort Stellung bezogen. Die WDR-Gremien unterstützen nachdrücklich die vorgesehene Stärkung der Aufsichtsgremien. In der Verlagerung einzelner Aufgaben vom Rundfunkrat auf den Verwaltungsrat sehe sie keine Schwächung, sondern eine Schärfung der Profile von Rundfunkrat und Verwaltungsrat. Anders als im Entwurf vorgesehen, plädieren sie aber dafür, dass der Rundfunkrat auch künftig über die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung des WDR entscheidet. Sie ist inhaltlich eng verzahnt mit der jährlichen Haushaltsplanung, über die der Rundfunkrat ebenfalls zu beschließen hat. Zur vorgesehen Ausweitung des Rundfunkrats hat das Gremium bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es mit zunehmender Größe schwieriger wird, seine Kontrollfunktion effizient und effektiv zu erfüllen.

Positionspapier der Bund-Länder-Kommission zur europäischen AVMD-Richtlinie
Mit Blick auf das Positionspapier der Bundesrepublik Deutschland zur Überarbeitung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) sieht der WDR-Rundfunkrat mit Sorge, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereichs gefordert wird: Nach der Position von Bund und Ländern soll die AVMD-Richtlinie künftig auch für solche Angebote gelten, die nicht redaktionell verantwortet sind. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann es nach Auffassung des Gremiums aber gravierende Folgen haben, wenn die bisherige Unterscheidung zwischen redaktionell verantworteten Inhalten, die für die Meinungsbildung besonders bedeutsam sind, und rein kommerziell bzw. werblichen Angeboten aufgegeben wird. Die Sonderstellung von Inhalten wie die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also auch des WDR, ist eine Voraussetzung dafür, sie unter besonderem Schutz zu stellen. Dadurch können sie bei künftigen Regelungen zur Plattformregulierung und Netzneutralität angemessen berücksichtigt werden.

Zur Novelle der AVMD-Richtlinie hat sich der WDR-Rundfunkrat bereits im September an der Konsultation der EU-Kommission beteiligt und die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben. Dabei betonte das Gremium, dass sich die bisher geltende AVMD-Richtlinie grundsätzlich bewährt hat und ihre Bestimmungen relevant, wirksam und fair sind.

Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats

Ausblick

Der WDR- Rundfunkrat tagt seit März 2015 stets öffentlich, soweit die Beratungsinhalte dies zulassen. Mit diesem Beschluss hat er die anstehende Novelle des WDR-Gesetzes vorweggenommen, nach der öffentliche Sitzungen sogar Vorschrift werden sollen. Hier die Termine 2016, Sitzungsort ist meist Köln:

14. Januar, 11. Februar, 7. März, 8.  April, 31. Mai, 30. Juni, 1. September, 30. September, 24. Oktober,

17. November, 2. Dezember, 19. Dezember

Informationen zu Tagesordnungen, Protokolle und weitere Angaben zu inhaltlichen Schwerpunkten finden sich auf wdr-rundfunkrat.de. Ebenfalls dort zu finden sind Selbstauskünfte der Mitglieder über ihre Ämter und Positionen.

An- und Abmeldungen des Newsletters sowie Kommentare bitte an rundfunkrat@wdr.de