Letzte Sitzung

Klausurtagung

Themen des WDR-Rundfunkrats im November

Novelle des WDR-Gesetzes
Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 18./19. November 2015 zum Entwurf des neuen WDR-Gesetzes positioniert. Ruth Hieronymi, Vorsitzende des Gremiums: „Wir unterstützen das Ziel der Landesregierung, die Profile der Aufsichtsgremien des WDR zu schärfen, ihre Unabhängigkeit zu stärken und es zu ermöglichen, die Arbeit des Rundfunkrats noch transparenter zu gestalten.“ Im Vorfeld zur heutigen Anhörung im Landtag NRW (24. November 2015) haben die WDR-Gremien dem Gesetzgeber gemeinsame Anregungen übermittelt. Die Positionierung ist auf der Internetseite des Landtags NRW und auf wdr-rundfunkrat.de veröffentlicht. Die Gremien unterstützen die vorgesehene Schärfung ihrer Profile. Anders als im Entwurf vorgesehen, sollte aber der Rundfunkrat auch künftig über die Mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung des WDR entscheiden. Sie ist unmittelbar mit der jährlichen Haushaltsplanung des Senders verzahnt, für die der Rundfunkrat zuständig ist.

Haushalt und Finanzen
Zum Haushaltsplan des WDR für das Jahr 2016 und zur Mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplan bis 2019 hielt der WDR-Rundfunkrat im November die Erste Lesung. Grundlage war die Stellungnahme des Verwaltungsrats, eingebracht vom stellvertretenden Vorsitzenden Walter Probst. Bei einem Budget von rund 1,4 Mrd. Euro steht auch das kommende Haushaltsjahr im Zeichen des strukturellen Umbaus und des umfassenden Sparprogramms, das sich der WDR verordnet hat. Mittelfristig wird die zentrale Frage sein, wie stark sich die Finanzlücke des WDR verringert hat: Im vergangenen Jahr prognostizierte der Sender bis Ende 2018 noch ein Minus von rund 236 Mio. Euro. „Die Gremien des WDR legen großen Wert darauf, dass die hohe Programmqualität erhalten bleibt und Mittel für inhaltliche Innovationen zur Verfügung stehen“, betont Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des Rundfunkrats. Das Gremium wird, nach intensiver Vorbereitung durch den Haushalts- und Finanzausschuss unter dem Vorsitz von Heinrich Kemper, in der Sitzung am 18. Dezember 2015 über die Finanzpläne des WDR entscheiden. Informationen über den Haushalt und seine Finanzen veröffentlicht der WDR auf seiner Internetseite:

Beitragsservice
Der WDR-Rundfunkrat befasst sich auch mit dem Haushalt des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Hintergrund ist eine Vereinbarung der Intendanten/-innen und der Vorsitzenden der Gremien der ARD aus dem Jahr 2013. Danach sind Gemeinschaftseinrichtungen der ARD durch die Gremien der jeweils federführenden Landesrundfunkanstalt zu kontrollieren, im Fall des Beitragsservice ist dies der WDR. Der WDR-Rundfunkrat hat den Haushaltsplan des Beitragsservice für das Jahr 2016 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und wird voraussichtlich im Dezember darüber entscheiden. Grundlage ist – wie beim Haushalt des WDR selbst – eine Empfehlung des Verwaltungsrats.
Der Beitragsservice veröffentlicht Informationen auf seiner Internetseite rundfunkbeitrag.de. Danach ergeben sich in der laufenden Beitragsperiode 2013 bis 2016 Mehrerträge von insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro. Diese resultieren vor allem aus der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Beitrag.  ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen die Mehreinnahmen allerdings nicht behalten, zur Verfügung steht den Sendern nur das Geld, das die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht anerkannt hat. Zur Verwendung der Mehreinnahmen wird die KEF in ihrem 20. Bericht für die Jahre 2017 bis 2020 eine Empfehlung an die Politik abgeben, der Bericht wird im nächsten Frühjahr erwartet.

Programmstrategie
Unter der Vorsitzenden Petra Kammerevert MdEP hat sich der Programmausschuss des WDR-Rundfunkrats ausführlich mit fiktionalen Angeboten befasst, die im Gemeinschaftsprogramm Das Erste laufen. Auf dieser Basis hat der WDR-Rundfunkrat in seiner November-Sitzung u.a. die von der Fernsehfilm-Koordination und der ARD-Filmeinkaufstochter Degeto definierten Profile für die fiktionalen Sendeplätze im Hauptabendprogramm begrüßt. Die Ausrichtungen tragen nach Auffassung des Gremiums den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen Rechnung und sind daher auch künftig zu berücksichtigen. Der WDR-Rundfunkrat übermittelt seine Hinweise zum Programm auch an die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (ARD-GVK). Diese befasst sich regelmäßig mit den fiktionalen Angeboten des Gemeinschaftsprogramms und mit der Degeto.


Aus der Arbeit des ARD-Programmbeirats berichtete Eva Maaser. Sie hat der WDR-Rundfunkrat in dieses Gremium entsandt, das sich mit dem Gesamtprogramm im Ersten sowie mit 3sat, Ki.Ka. und PHOENIX befasst. Das Gremium berät den Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen und die Fernsehprogrammkonferenz, setzt sich kritisch mit Inhalten auseinander und gibt Anregungen für die Programmgestaltung und –struktur.

Gremienarbeit
Einmal jährlich tagt der WDR-Rundfunkrat nicht in Köln, sondern in einer anderen Stadt des WDR-Sendegebiets. Dadurch erhalten Gremienmitglieder Einblick in die Arbeit des WDR vor Ort und Zuschauer/innen aus der Region die Möglichkeit, die Tätigkeit des Rundfunkrats zu verfolgen. Nach Duisburg und Bochum in den Vorjahren fiel die Wahl für die Sitzung am 18./19. November 2015 auf Detmold. Ein zentrales Thema war die Gremienarbeit. Gastredner Prof. Dr. Hermann Rotermund (Leuphana-Universität Lüneburg) referierte über Auftrag und Herausforderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Zeitalter der Konvergenz, also des Zusammenwachsens früher getrennter Medien durch das Internet. Der Rundfunkrat begleitet diese Entwicklung sowohl medienpolitisch als auch mit Blick auf bestimmte Projekte wie das geplante Jugendangebot von ARD und ZDF. Zudem diskutierte der Rundfunkrat über die Transparenz seiner Arbeit. Das Gremium setzt sich seit Jahren dafür ein, seine Arbeit transparenter und bürgernäher zu gestalten. „Hier sind wir durch Veröffentlichungen, nicht zuletzt auf der Internetseite des WDR-Rundfunkrats, und vor allem mit unserem Beschluss, regelmäßig öffentlich zu tagen, schon ein gutes Stück vorangekommen“, sagt die Vorsitzende Ruth Hieronymi.

Ausblick
Nach dem WDR-Gesetz steht es dem Rundfunkrat frei, öffentliche Sitzungen abzuhalten. Diese Möglichkeit nutzt er bereits seit Jahren, auf Beschluss des Gremiums ist seit März 2015 sogar jede Sitzung öffentlich, soweit die Beratungsinhalte dies zulassen. Mit dieser Praxis hat der WDR-Rundfunkrat die nun anstehende Gesetzesnovelle wahrscheinlich vorweggenommen: Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass das Gremium grundsätzlich öffentlich tagen soll. Hier die nächsten Termine, der Sitzungsort ist meist Köln:

18. Dezember 2015
14. Januar 2016
11. Februar 2016
  7. März 2016
  8. April 2016
31. Mai 2016
30. Juni 2016
  1. September 2016
30. September 2016
24. Oktober 2016
17. November 2016
  2. Dezember 2016
19. Dezember 2016

Informationen zu Tagesordnungen, Protokollen und weiteren Angaben zu Sitzungen und inhaltlichen Schwerpunkten des Rundfunkrats finden sich auf der Internetseite des WDR-Rundfunkrats. Ebenfalls dort zu finden sind Selbstauskünfte der Mitglieder über ihre Ämter und Positionen.

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